Kann man ein Darlehen vom Jobcenter bekommen?

Ja! Grundsätzlich wird ein Darlehen vom Jobcenter nur auf Antrag gewährt. Liegen zusätzliche und unabweisbare Bedarfe vor, z.B. Kühlschrank defekt und muss ausgetauscht werden, kann man als Hartz IV Bedürftiger ein Darlehen vom Jobcenter beantragen.

Wie lange dauert ein Darlehen von der Arge?

Bearbeitungszeiten des Jobcenters Mühldorf

Antragsart Bearbeitungszeit
ALG II – Neuantrag bis zu 2 Wochen
ALG II – Weiterbewilligungsantrag bis zu 2 Wochen
Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Schulbedarf) bis zu 4 Wochen
Darlehen bis zu 4 Wochen

Kann das Jobcenter mich verklagen?

Wie kann ich das Jobcenter verklagen? Um eine Klage einreichen zu können, muss der zuerst ein Widerspruchsverfahren angestrebt werden. Anschließend kann Klage vor dem Sozialgericht gegen das Jobcenter erhoben werden.

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Wann kann ein Darlehen abgelehnt werden?

Ja, es kann vorkommen, dass vom Jobcenter ein Darlehen abgelehnt wird. Allerdings bedarf dies stets einer Begründung. Wann kann es zur Ablehnung eines Darlehens kommen? Dies hängt stets vom Einzelfall ab. Vom Jobcenter wird ein Darlehen beispielsweise abgelehnt, wenn ein Umzug ohne Genehmigung durchgeführt wird.

Kann man Darlehen für „schwere Zeiten“ beantragen?

Das Ansparen von einem finanziellen Polster für „schwere Zeiten“ ist meist auch nicht möglich. In bestimmten Fällen sind Sonderausgaben allerdings unumgänglich. Dann können Hartz-4-Empfänger ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, sofern ein „unabweisbarer Bedarf“ vorliegt.

Ist der Darlehensvertrag zinslos bewilligt?

Dies ist der Fall, wenn der Sachbearbeiter feststellt, dass kein unabweisbarer Bedarf besteht. Handelt es sich um ein Darlehen für die Reparatur wichtiger Haushaltsgeräte, die im Alltag unbedingt gebraucht werden, wird der zinslose Kredit in aller Regel bewilligt.

Hat ein abgelehnter Bewerber keinen Anspruch auf Entschädigung?

Auch hat ein abgelehnter Bewerber keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er sich nicht ernsthaft für die Stelle beworben hat. So wie in diesem Fall: Az.: 3 Sa 401/13 Ein Bewerber, der den ausgeschriebenen Job überhaupt nicht wollte und stattdessen den Arbeitgeber lieber auf die Probe stellte.

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