Inhaltsverzeichnis
Kann man einbürgerungsantrag zurückziehen?
Mit der Antragsrücknahme sind soweit keine Probleme verbunden. Auch sind Sie dann nicht gehindert, nochmals erneut einen Antrag zu stellen.
Kann man die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren?
Seit dem 1. Januar 2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit gemäß § 25 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) immer dann, wenn er freiwillig auf Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich im Inland oder im Ausland aufhält.
Wie weisen sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft nach?
Ihre deutsche Staatsbürgerschaft weisen Sie wie beim Verzicht nach, allerdings müssen Sie zusätzlich eine Einbürgerungszusicherung Ihres zukünftigen Staates anhängen. Die ausgefüllten Dokumente schicken sie entweder an die deutsche Auslandsvertretung oder direkt an das BVA, es gelten die selben Kontaktdaten wie beim Verzicht.
Wie kann ich die Staatsbürgerschaft ablegen?
Alle Minderjährigen oder unter Betreuung stehenden Volljährigen benötigen eine Zustimmung des deutschen Familiengerichts, um die Staatsbürgerschaft ablegen zu dürfen. Im Falle der Entlassung wird diese nur erteilt, wenn die ausländischen Behörden zusichern, dass Sie zukünftig eingebürgert werden – sie dürfen in der Folge nicht staatenlos sein.
Wie schränkt sich die US Staatsbürgerschaft im Ausland ein?
Die US Staatsbürgerschaft schränkt im Ausland lebende US Staatsbürger in der Auswahl ihrer Investments ein (durch die Vorgaben ihrer europäischen Banken oder die US steuerlichen Konsequenzen der Investments). US Staatsbürger müssen nicht nur die lokalen Steuergesetze sonders stets ebenfalls die US Steuergesetzgebung berücksichtigen.
Kann ich auf die österreichische Staatsbürgerschaft verzichten?
Wenn Sie mehrere Staatsbürgerschaften haben und auf die österreichische Staatsbürgerschaft verzichten möchten, müssen Sie diesen Verzicht schriftlich erklären. Wenn Sie neben der österreichischen Staatsbürgerschaft keine andere Staatsbürgerschaft haben, können Sie auf die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verzichten.