Kann man einen Rentenantrag auch wieder zurückziehen?

Sie können Ihren Rentenantrag grundsätzlich zurücknehmen oder ändern, solange Sie noch keinen Rentenbescheid erhalten haben.

Kann ein Rentenbescheid aufgehoben werden?

Ein Rentenbescheid ist grundsätzlich ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Dieser kann aufgehoben werden, wenn sich nach § 48 SGB X die Verhältnisse wesentlich geändert haben, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Rentenbescheides galten.

Wie erhalten sie eine Rente von der Rentenversicherung?

Ob Alters-Rente, Frührente oder Rente wegen Erwerbsminderung – eine Rente von der Rentenversicherung erhalten Sie ausschließlich auf Antrag. Doch nur wenn Sie das Formblatt richtig ausfüllen, Fristen beachten und die geeigneten Unterlagen einreichen, erhalten Sie schnell und ohne Umstände Ihre Rentenzahlung.

Was sind die Voraussetzungen für eine frühere Rente?

Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Aussschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand, sowie die private und berufliche Situation. Die Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre

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Wie erleichtern sie die Arbeit der Rentenversicherung?

Sie erleichtern der Rentenversicherung die Arbeit, wenn Sie alle Fragen vollständig beantworten und die notwendigen Nachweise lückenlos einreichen. Das spart Zeit und unnötige Rückfragen und die Antragsprüfung wird beschleunigt. Anhand Ihrer Angaben, die Sie im Rentenantrag machen, wird der Rentenbescheid erstellt.

Wie lange dauert die Rente wegen Erwerbsminderung?

Bei der Altersrente drei oder vier Monate vor dem Rentenbeginn. Bei der Rente wegen Erwerbsminderung kann es sein, dass Sie keine Rente auf Dauer, sondern eine befristete Rente erhalten. Auch hier ist eine Frist von 3 Monaten wichtig.