Kann man Fahrten zum Kind absetzen?

Ohne Familie geht es oft nicht: Passen Angehörige auf die Kinder auf, können Eltern ihnen die Fahrtkosten erstatten und die Ausgaben von der Steuer absetzen. Auch an Betreuungskosten beteiligt sich das Finanzamt, wenn Sie einen Arbeitsvertrag wie „unter Fremden üblich“ abschließen und per Überweisung bezahlen.

Welche Kosten sind bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt worden?

Grundsätzlich: Nein! Die durch den Umgang entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung und der Unterbringung des Kindes) können bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Denn diese Kosten sind bei den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle bereits berücksichtigt worden. 1.

Wie unterstützt der Staat den Kinderwunsch und das Aufziehen?

Der Staat unterstützt den Kinderwunsch und das Aufziehen der Kinder mit unterschiedlichen finanziellen Unterstützungen und steuerlichen Erleichterungen. Eine gesonderte Steuererklärung für Eltern gibt es nicht. Die steuerliche Absetzbarkeit von Mehraufwand für die Kindererziehung gilt für Kinder bis zum 14.

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Wie können Fahrtkosten abgezogen werden?

Dann können Fahrtkosten abgezogen werden, die den Betrag des halben Kindergeldanteils von 102,- Euro/Monat übersteigen. Abgezogen werden können aber nur die konkreten Mehrkosten, also die Mehrkosten einer Fahrkarte bzw. die zusätzlichen Benzinkosten, aber nicht etwa eine Kilometerpauschale.

Ist der unterstützungsabzug für meine Mutter möglich?

Einige Kantone kennen jedoch keinen Unterstützungsabzug. Der Abzug ist nur dann möglich, wenn Ihre Zahlungen mindestens in diesem Umfang erfolgt sind. Die Mutter muss die Zahlungen nicht versteuern. Meine Mutter muss demnächst ins Pflegeheim. Die nicht versicherten Kosten wird sie selbst tragen. Kann sie ihre Aufwendungen abziehen?

https://www.youtube.com/watch?v=OpffdmI_dGQ