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Kann man freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen?
In der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie – wenn Sie nicht schon pflichtversichert sind – auch freiwillig vorsorgen. Mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen können Sie einen Rentenanspruch erwerben oder die spätere Rente erhöhen.
Wie zahle ich freiwillige Rentenbeiträge?
Nicht Pflichtversicherte können jederzeit einen Antrag auf freiwillige Versicherung bei der Rentenversicherung stellen. Bei der Einzahlung sind sie flexibel. Sie können zwischen mindestens 83,70 Euro im Monat und maximal 1 320,60 Euro im Monat wählen.
Wie können sie die Rente überweisen?
Sie entscheiden, auf welches Konto in Deutschland oder im Ausland wir die Rente überweisen sollen. Wir benötigen dazu Ihre Bankverbindung wie beispielsweise die internationale Bankleitzahl (BIC), die internationale Kontonummer (IBAN) und eine Zahlungserklärung, auf der auch die Bank die Kontoverbindung bestätigt. Die Überweisungskosten tragen wir.
Wie ändert sich für sie die Rente im Ausland?
Wenn Sie nur vorübergehend im Ausland sind, ändert sich für Sie nichts. Wir überweisen die Rente auf ein Konto Ihrer Wahl. Leben Sie künftig dauerhaft in einem Land der Europäischen Union (EU), in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, ändert sich für Sie in den allermeisten Fällen nichts.
Wie sollten sie ihre Rente in die Türkei überweisen?
Wichtig ist dabei nur die Begrenzung Ihres Aufenthaltes. Daher sollten Sie sich grundsätzlich rechtzeitig an Ihren Rententräger wenden, wenn Sie Ihre Rente in die Türkei überweisen möchten. Die LVA Mittelfranken und Oberfranken sind zuständig für alle Angelegenheiten mit der Türkei.
Wie erfolgt die Auszahlung ihrer Rente in der EU?
Auszahlung Ihrer Rente. Jedes Land, von dem Sie eine Rente erhalten, überweist den entsprechenden Betrag üblicherweise auf ein Bankkonto in Ihrem Wohnsitzland, wenn Sie in der EU leben. Leben Sie nicht in der EU, müssen Sie unter Umständen in jedem EU-Land, das Ihnen eine Rente zahlt, ein Konto eröffnen.