Kann man gezwungen werden einer Gewerkschaft beizutreten?

Es kann aber niemand verpflichtet werden, einer Gewerkschaft beizutreten. Dann wäre sie nämlich nicht mehr eine „freiwillig gebildete“ Koalition und somit gemäß der Rechtsprechung des BVerfG keine Gewerkschaft mehr.

Was hat eine Gewerkschaft mit dem Grundgesetz zu tun?

In Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes wird — fast wortgleich mit Art. 159 der Wei- marer Reichsverfassung — als Menschenrecht für jedermann und für alle Berufe die Freiheit gewährleistet, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirschaftsbe- dingungen Vereinigungen zu bilden.

Welche Ausnahmen gibt es in der Gewerkschaft?

Ausnahmen gibt es allerdings: Unter Umständen stehen Sicherheitsvorschriften und der Schutz von Betriebsgeheimnissen der Begehung durch die Gewerkschaft entgegen. Ist dies der Fall, sollten Sie Ihren Betriebsrat auffordern, Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten, unter welchen Umständen das Gewerkschaftsmitglied dennoch eingeladen werden kann.

Was ist die Benachrichtigung der Gewerkschaft?

Die Benachrichtigung muss weiter die Person bezeichnen, die von der Gewerkschaft in den Betrieb entsandt wird und Zeit und Ort der bevorstehenden Visite angeben. Grundsätzlich hat der Gewerkschaftsvertreter ein Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten im Betrieb, die zur Wahrung seiner gesetzlichen Aufgaben notwendig sind.

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Ist die Gewerkschaft in ihrem Betrieb vertreten?

Ist das der Fall, ist die Gewerkschaft in Ihrem Betrieb vertreten und hat auch deshalb ein Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen – mit einem Rede- und Beratungsrecht. Das heißt, das Gewerkschaftsmitglied kann Stellung beziehen sowie Ihren Betriebsrat unterstützen.

Wie kann ein Gewerkschaftsmitglied Stellung beziehen?

Das heißt, das Gewerkschaftsmitglied kann Stellung beziehen sowie Ihren Betriebsrat unterstützen. Anders verhält es sich, wenn ein betriebsfremdes Gewerkschaftsmitglied Ihren Betrieb besucht, um Mitglieder zu werben. Dann sind Sie nicht verpflichtet, ihm dafür den Zugang zu gewähren.