Kann man Kinderbetreuung ab 14 Jahren absetzen?

Beide Kinder besuchen eine Kinderbetreuung. Aber: Sie können nur die Zahlungen für Ihr 8-jähriges Kind absetzen. Für Kinder ab 14 Jahren gilt der Steuerabzug nicht mehr. Auch hier müssen Sie abschätzen, wie viel Sie für das jüngere Kind zahlen und können nur diesen Teil ansetzen.

Was ist wichtig für den Abzug der Kinderbetreuungskosten?

Besonders wichtig für den Abzug der Kinderbetreuungskosten sind – nach wie vor – die Nachweispflichten: Der Elternteil, der die Aufwendungen steuerlich geltend machen möchte, muss für diese eine Rechnung vorlegen sowie beweisen können, die erforderliche Summe auf das Konto des Leistungserbringers gezahlt zu haben.

Wie kann ich die Kinderbetreuung unterstützen?

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer kostengünstig bei der Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen. Aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ist ein Zuschuss zur Kinderbetreuung für die Arbeitnehmer oft vorteilhafter als eine Gehaltserhöhung.

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Wie können sie die Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen?

Damit Sie die Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen können, müssen Sie auf Ihren Namen ausgestellte Rechnungen oder Gebührenbescheide vorlegen können. Außerdem müssen Sie die Rechnungssumme auf das Konto des Betreuers überwiesen haben.

Wie hoch sind die Kinderbetreuungskosten bei der Bundessteuer?

Bei der direkten Bundessteuer können Einelternfamilien, verheiratete Paare und Konkubinatspaare nachgewiesene Kinderbetreuungskosten bis zu einem Maximalbetrag von derzeit 10‘100 CHF/pro Kind im Jahr abziehen. Dies gilt für alle Kinder bis zum Alter von 14 Jahren.

Welche Kinderbetreuungskosten können die Eltern angeben?

Die Kosten aus dem Haushaltscheck-Verfahren können die Eltern komplett als Kinderbetreuungskosten angeben. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der Minijob-Zentrale. Kinderbetreuungskosten werden zu zwei Drittel anerkannt, insgesamt jedoch bis maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Kann der Babysitter für die Kinderbetreuung in Anspruch genommen werden?

Dies muss belegt werden können und für die Steuerbehörde nachvollziehbar sein. Wird der Babysitter für die Kinderbetreuung in Anspruch genommen, um abends mal wieder auszugehen oder sonstigen Freizeitaktivitäten nachzugehen, so kann dies nicht von der Steuer abgezogen werden.

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