Kann man Kinderbetreuung steuerlich absetzen?

Seither gilt: Bis zum 14. Lebensjahres Ihres Kindes können Sie Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Der Fiskus akzeptiert bis zu zwei Drittel der Kosten, maximal aber 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Wer darf die Kinderbetreuungskosten absetzen?

Kinderbetreuungskosten dürfen nur unbeschränkt steuerpflichtige Eltern absetzen. Bei beschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz im Ausland) ist der Abzug nicht möglich (§ 50 Abs. 1 Satz 3 EStG).

Welche Kinderbetreuungskosten darfst du von deiner Steuer absetzen?

Auch Verwandte können für die Aufsicht deiner Kinder beschäftigt werden. Die entstehenden Kinderbetreuungskosten darfst du ebenfalls zu zwei Dritteln von der Steuer absetzen.

Was sind die Nachweise für die Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung?

Die Nachweise sind hier sehr wichtig. Am besten ist es, wenn du z.B. mit der betreuenden Oma einen Vertrag über Ort, Zeit und Ablauf ihrer Tätigkeit aufsetzt. Auch ist die Überweisung der Bezahlung auf ihr Konto unerlässlich. Somit findet das Finanzamt nichts zu meckern und erkennt deine Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung an.

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Wie können Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden?

Kinderbetreuungskosten können in der Steuererklärung als Sonderausgaben zu zwei Dritteln abgesetzt werden – höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind. Allerdings gibt es auch Voraussetzungen für die Absetzbarkeit. Ebenso kannst du nicht alle Kosten absetzen, die zum Beispiel in einer Kita aufkommen. Kinderbetreuungskosten – Die Voraussetzungen

Wie können Kinder steuerlich berücksichtigt werden?

Hier werden allgemeine Daten des Kindes, wie Name, Geburtstag oder die Steuer-Identifikationsnummer , aber auch das Verwandtschaftsverhältnis und der Kindergeldanspruch erfasst. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. während einer Ausbildung) können auch volljährige Kinder steuerlich berücksichtigt werden.