Kann man Kindergeld auch nach 25 bekommen?

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weitergezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Darunter ist die Ausbildung für einen zukünftigen Beruf zu verstehen.

Wie lange Kindergeld Master?

Wie lange Studenten Anspruch auf Kindergeld im Masterstudium haben, hängt unter anderem davon ab, wie alt sie sind. Sie bekommen den Zuschuss in der Regel bis zum 25. Lebensjahr. Wehr- oder Zivildienstleistende können den Kindergeldanspruch im Masterstudium um einen gewissen Zeitraum verlängern.

Wird Kindergeld noch im Monat des 25 Geburtstages?

Kindergeld erhalten Sie für ein Kind ab dem Geburtsmonat stets bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Oder bis zum vollendeten 25. Lebenjahr, falls Ihr Kind in Berufsausbildung ist.

LESEN:   Sind Tuningteile mitversichert?

Was steht für ein volljähriges Kind zu?

Für ein volljähriges Kind steht Ihnen nur Kindergeld zu, wenn es dafür einen Grund gibt. Das ist zum Beispiel so, wenn Ihr Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten steckt oder trotz nachhaltiger Bemühungen keinen Ausbildungsplatz findet.

Was gibt es für Kindergeld während einer Vollzeittätigkeit?

Kindergeld während einer Vollzeittätigkeit? In bestimmten Fällen geht das jetzt. Für ein volljähriges Kind steht Ihnen nur Kindergeld zu, wenn es dafür einen Grund gibt. Das ist zum Beispiel so, wenn Ihr Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten steckt oder trotz nachhaltiger Bemühungen keinen Ausbildungsplatz findet.

Ist das Kind während der Wartezeit Vollzeit unberücksichtigt?

Aber: Arbeitet das Kind während der Wartezeit Vollzeit, blieben diese Monate bisher beim Kindergeld immer unberücksichtigt. Das ist jetzt anders. Dank eines neuen BFH-Urteils können Sie jetzt auch Kindergeld bekommen für Monate, in denen Ihr Kind einer Vollzeittätigkeit nachgeht (BFH-Urteil III R 15/06 vom 16.11.2006).

Kann ich mit 17 ein Kind bekommen und noch bei ihren Eltern wohnen?

Das heißt, auch wenn Sie mit 17 ein Kind bekommen und noch bei Ihren Eltern wohnen, gelten Sie mit Ihrem Baby als eigene Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn Sie heiraten, haben Sie das Recht, auszuziehen und mit Ihrem Ehepartner in eine eigene Wohnung zu ziehen.

LESEN:   Welche Fragen neuer Chef?