Kann man Kinderkrippe Steuer absetzen?

2012 hat der Gesetzgeber die Absetzbarkeit von Kosten für die Kinderbetreuung vereinfacht. Seither gilt: Bis zum 14. Lebensjahres Ihres Kindes können Sie Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Der Fiskus akzeptiert bis zu zwei Drittel der Kosten, maximal aber 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Wer zahlt die Kinderbetreuungskosten?

Kinderbetreuungskosten müssen von den Unterhaltsverpflichteten separat gezahlt werden, wobei sich beide Eltern die Kosten teilen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, wobei jeder Elternteil einen Freibetrag von € 1.100,00 abziehen darf.

Kann man Schwimmkurse von der Steuer absetzen?

Nicht als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig sind: Aufwendungen für Unterricht (Nachhilfeunterricht, Sprachunterricht, Schulranzen etc.), Aufwendungen für sämtliche Freizeitaktivitäten (z.B. Sportverein, Schwimmkurs), Kosten für einen Kinderwagen, Kinderkarre, Bollerwagen, Windeln, Spielzeug usw.

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Wie gelten die Anstellungsbedingungen für eine Nanny?

Für alle Personen, die in Privathaushalten arbeiten, gelten dieselben Anstellungsbedingungen wie für andere Arbeitnehmende. Wenn Sie als Familie eine Nanny direkt einstellen, werden Sie Arbeitgeberin. Der Anstellungsvertrag ist dann Sache zwischen den Eltern und der Betreuungsperson.

Ist eine Nanny zuständig für das Wohlergehen der Kinder?

Gemäss NannyVerein Schweiz ist eine Nanny «zuständig für das Wohlergehen und die Erziehung der Kinder und kleinere Hausarbeiten, die im Zusammenhang mit den Kindern anfallen. Im Zentrum stehen die zuverlässige Betreuung sowie altersgemässe Förderung und Begleitung der Kinder».

Wie viele Kinder kann eine Nanny betreuen?

Eine Nanny verfügt deshalb in der Regel entweder über eine pädagogische Ausbildung (zum Beispiel als Kleinkinderzieherin, Fachfrau Betreuung oder Kindergärtnerin) oder über Erfahrungen und gute Referenzen in der Arbeit mit Kindern. Es gibt keine Vorschriften darüber, wie viele Kinder eine Nanny in einem Privathaushalt betreuen darf.

Ist es nicht um eine geringfügige Beschäftigung?

Wenn es sich nach der versicherungsrechtlichen Beurteilung nicht um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) handelt, müssen Sie den Angestellten bei der Einzugsstelle anmelden, die für die versicherungspflichtige Beschäftigung zuständigen ist. Das ist in der Regel die gesetzliche Krankenkasse des Beschäftigten.

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