Kann man kirchlich heiraten wenn einer evangelisch und einer katholisch ist?

Grundsätzlich ist es heutzutage glücklicherweise auch für Paare unterschiedlicher Konfessionen kein Problem mehr, sich kirchlich trauen zu lassen. Diese wird dann ökumenische Trauung genannt. Die Trauung können dann entweder der katholische, der evangelische oder beide Geistliche durchführen.

Kann man zuerst kirchlich heiraten?

Ab dem 1. Januar 2009 darf sich ein Paar auch dann kirchlich trauen lassen, wenn es zuvor nicht standesamtlich geheiratet hat. Möglich macht dies eine Änderung im Personenstandsgesetz. Die alleinige kirchliche Trauung ist dann für eine wirksame Eheschließung ausreichend!

Kann man ohne Bekenntnis kirchlich heiraten?

Die Römisch-katholische Kirche und die Evangelische Kirche haben vereinbart, wie eine Trauung zwischen bekenntnisverschiedenen Partnern gestaltet werden kann. Entgegen mancher Meinung gibt es keine so genannte „ökumenische Trauung“.

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Was ist der Höhepunkt einer katholischen Hochzeit?

Der Gang zum Altar vor Freunden und Familie, um sich im Angesicht Gottes die ewige Liebe zu schwören, ist der Höhepunkt einer katholischen Hochzeit. Erst mit der Segnung durch den Priester gilt die Ehe für Gläubige als besiegelt.

Ist eine katholische Trauung zivilrechtlich anerkannt?

Diese ist allerdings zivilrechtlich nicht anerkannt und bedarf der Genehmigung durch den zuständigen Bischof. Bei einer katholischen Trauung muss wenigstens einer der Partner der katholischen Kirche angehören. Wann müssen wir uns mit dem Pfarrer in Verbindung setzen?

Was müsst ihr bei einer katholischen Trauung wählen?

Deshalb müsst ihr bei einer katholischen Trauung immer Trauzeugen wählen. Was nur wenige wissen ist, dass es in der römisch-katholischen Kirche zwei Arten von Ehen gibt: Die sakramentale und die natürliche Ehe.

Ist eine kirchliche Trauung gestattet?

In der Regel müssen Sie vorher standesamtlich heiraten. Seit 2009 ist auch eine rein kirchliche Trauung gestattet. Diese ist allerdings zivilrechtlich nicht anerkannt und bedarf der Genehmigung durch den zuständigen Bischof. Bei einer katholischen Trauung muss wenigstens einer der Partner der katholischen Kirche angehören.

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