Kann man noch den Blitzer auf jemanden anderen übertragen?

Geblitzt: Fälschlicherweise einen anderen Fahrer angeben, um das Fahrverbot abzuwenden, ist strafbar. Sie wollen das Fahrverbot umgehen, ein anderer Fahrer saß aber gar nicht hinter dem Steuer? Achtung: Ein Fahrverbot ist nicht dasselbe wie ein Führerscheinentzug.

Kann ein anderer meine Punkte übernehmen?

Darauf gibt es eine ganz einfache Antwort: nein, denn Leute, die Punkte übernehmen, machen sich laut deutschem Recht strafbar, ebenso wie jene, die die Punkte verkaufen. Zwar ist es ziemlich einfach Punkte zu übertragen, aber dafür können tatsächlich sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen drohen.

Ist der Fahrer ihres Fahrzeuges nicht zur Haftung verpflichtet?

Der Fahrer Ihres Fahrzeuges ist nicht zur Haftung für den Ihnen entstandenen Schaden verpflichtet. Es handelt sich um einen Gefälligkeitsschaden, bei dem eine stillschweigende Haftungsfreistellung gilt. Dies gilt auch bei einer Probefahrt. In diesem Fall muss der Fahrer ausschließlich für grob fahrlässig verursachte Schäden haften.

Wie kann ich das Fahrverbot umgehen?

Der Fahrer, der für den Verstoß verantwortlich ist, erhält das Fahrverbot. Wie kann ich das Fahrverbot umgehen, wenn ich nicht der Fahrer war? Sie können im Anhörungsbogen angeben, dass Sie nicht gefahren sind und auch den Namen des tatsächlichen Fahrers nennen.

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Kann der Fahrer nicht als Fahrer eingetragen werden?

Da er nicht als Fahrer eingetragen ist, kann es bei einem Schaden zu Problemen mit der Versicherung kommen. So kann das Versicherungsunternehmen beispielsweise eine zusätzliche Zahlung verlangen, wenn der Fahrer nicht zum berechtigten Personenkreis gehört.

Hat der berechtigte Fahrer den Unfall nicht verschuldet?

Wenn der berechtigte Fahrer den Unfall nicht verschuldet hat, zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Reparatur der Schäden. Vertragsstrafen fallen in beiden Fällen nicht an. In diesem Fall zahlt die Kfz-Haftpflicht des Schadengegners die Reparatur.