Kann man Pflasterarbeiten von der Steuer absetzen?

Dann hier die Antwort auf die Frage schriftlich: Handelt es sich um Aushub- und Erdarbeiten, Pflanzarbeiten, Pflasterarbeiten oder umfangreichen Arbeiten zur Gartengestaltung oder Gartenpflege, zum Beispiel das Legen von Rasen, können Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung als Handwerkerleistung angeben.

Kann man Zaunbau von der Steuer absetzen?

Wenn Sie Außenanlagen, etwa Wege oder Zäune, errichten, dann können die Kosten in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des privaten Grundstücks.

Kann man terrassenbau von der Steuer absetzen?

Die Kosten für den Bau einer Carport- oder Terrassenüberdachung können in der Einkommensteuererklärung unter den Handwerkerleistungen berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des eigenen Grundstückes. Zudem darf es sich nicht um einen Neubau handeln.

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Sind Pflasterarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen?

Hingegen stellen umfangreiche Erd- und Pflanzarbeiten, Maßnahmen der Gartengestaltung, Anlegen eines Steingartens, Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück usw. „Handwerkerleistungen“ dar. Derartige Arbeitskosten sind jedoch nur bis zum Höchstbetrag von 6.000 Euro begünstigt und mit 20 \% abziehbar (§ 35a Abs. 3 EStG).

Kann man Gartenpacht von der Steuer absetzen?

Pro Jahr sind bis 5.200 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen absetzbar. Dasselbe gilt für Dienstleistungen des täglichen Haushalts, wozu u.a. die Pflege der Garten- und Außenanlage zählt. Für beide Leistungsfälle können angefallene Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden.

Kann man den Bau einer Terrasse von der Steuer absetzen?

Kann man eine Waschmaschinenreparatur von der Steuer absetzen?

Der Fiskus beteiligt sich auch, wenn Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Geschirrspüler oder Fernseher instand gesetzt werden. „Die Reparatur von allem, was in der Hausratversicherung versichert ist, kann als Handwerkerleistung abgesetzt werden“, erklärt Expertin Reinhold-Postina.