Kann man sich als pflegehelferin selbstständig machen?

Pflegefachkräfte und Pflegehelfer können sich jederzeit selbstständig machen und in die Freiberuflichkeit gehen! Der Bedarf an Pflegefachkräften und Pflegehelfer ist gleichermaßen hoch. Freiberufliche Pflegekräfte (Freelancer) arbeiten auf eigene Rechnung und sie haben die Freiheit ihre Arbeitszeiten frei zu bestimmen.

Was verdient man als freiberufliche Altenpflegerin?

In Deutschland liegt ein Verdienst pro Arbeitsstunde bei etwa durchschnittlich 25 Euro. Hochqualifizierte Kräfte können auch bis zu 45 Euro erzielen. Der Vorteil als Freiberufler: Nach der vereinbarten Arbeitszeit werden Überstunden in der Regel zu 100 \% Stundensatz je Arbeitsstunde weiter abgerechnet.

Was verdient eine freiberufliche Pflegefachkraft?

Was bedeutet selbstständig in der Pflege?

Selbstständig in der Pflege sein, bedeutet aber auch sich eigenständig um jedes Detail zu kümmern und insbesondere um die Dinge, die nichts direkt mit dem Patienten zu tun haben, wie Kundenakquise, Verträge erstellen, Abrechnungen machen usw. Hier ist kaufmännisches Know-How gefragt.

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Wie kann ich eine freiberufliche Pflegekraft vorstellen?

Eine Internetrecherche kann Interessenten nützliche Tipps für die eigene Planung der freiberuflichen Tätigkeit näherbringen. Zahlreiche freiberufliche Pflegekräfte zeigen mit ihren Internetseiten, wie sie sich und ihre Leistungen präsentieren. Generell ist das mögliche Handlungsfeld bzw. Kooperationsspektrum einer freiberuflichen Pflegekraft groß.

Wie arbeitest du als freiberufliche Pflegefachkraft?

Wenn Du also freiberuflich in der Pflege tätig bist, übst Du im Prinzip dieselben Tätigkeiten aus wie angestellte Pflegekräfte, arbeitest jedoch auf Honorarbasis und auf eigene Rechnung. Um als freiberufliche Pflegefachkraft zugelassen zu werden, musst Du Deine Tätigkeit zunächst beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden.

Was ist ein freier Mitarbeiter in der Pflege?

Ein Freier Mitarbeiter in der Pflege ist ein synonym gebräuchlicher Begriff, ähnlich wie „selbstständig tätig“ für diese Art der Job-Ausübung. Gemeint ist mit dem freien Mitarbeiter in Bezug auf GuKs stets die Freiberufliche Tätigkeit. Und somit die Arbeit für mehrere Auftraggeber]