Kann man sich durch gefälschte oder überhöhte Rechnungen verunsichern?

Lassen Sie sich durch gefälschte oder überhöhte Rechnungen nicht verunsichern. Leider kann es jedem einmal vorkommen, dass man zum Opfer eines Betrugs wird. Anstatt sich von Schock-Inkassofirmen Angst einjagen zu lassen, bewahren Sie lieber einen kühlen Kopf.

Kann man eine falsche oder falsche Rechnung zugestellt bekommen?

Leider kommt es häufig vor, dass man als Unternehmer oder Verbraucher eine falsche oder sogar gefälschte Rechnung mit unberechtigten Forderungen zugestellt bekommt. Mit Scheinrechnungen versuchen Betrüger, Firmen und Privatpersonen in tückische Kaufgeschäfte zu locken und ihnen dabei Geld abzuverlangen.

Kann das andere Unternehmen eine falsche Rechnung bekommen?

Wenn das andere Unternehmen auf den Widerspruch nicht reagiert, könnte es sein, dass Sie eine Mahnung bekommen. Anbei ist wahrscheinlich diesmal eine noch höhere falsche Rechnung. Falls eine Rechnungskorrektur oder ein Kommentar auf eine Bezahlung der falschen Rechnung ausbleibt, dann halten Sie an Ihrem Rechnungswiderspruch fest.

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Kann man sich auf eine Korrektur einigen und eine Rechnung anbieten?

Sehr oft kann man sich auf eine Korrektur einigen und ein Telefonanruf löst das Problem. Falls die andere Partei auf die Kontaktnahme nicht reagiert oder keine Korrektur der Rechnung anbieten kann, dann können Sie gegen die Rechnung Widerspruch einlegen. Der offizielle Weg ist ein schriftlicher Widerspruch.

Was kostet ein Kunde nicht zahlt?

Ein Kunde, der nicht zahlt, kostet Zeit und Geld. Und zwar nicht nur das Geld, das sie Ihnen für eine erbrachte Leistung schuldig bleiben. Dazu kommen noch weitere Kosten, etwa für einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen. Dieses Geld können Sie sich ebenso wie die Verzugszinsen für Ihre offene Forderung von Ihren säumigen Schuldnern zurückholen.

Wie können sie den vermeintlichen Rechnungssteller nachweisen?

Im Zweifel können Sie sich durch den vermeintlichen Rechnungssteller die vertragliche Grundlage nachweisen lassen, die zu der Rechnung geführt haben soll. Falls sich ein Rechtsstreit entwickeln sollte, dann kann der ursprüngliche Brief ein Beweismaterial sein. 2. Rechnung, die von der ursprünglichen Vereinbarung abweicht

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