Kann man Umsatzsteuer aus einem anderen EU-Land zurückfordern?

Wer Waren aus einem anderen EU-Land bezieht, muss Umsatzsteuer zahlen. Als Unternehmer mit Umsatzsteuerpflicht kann man diese dann wieder als Vorsteuer zurückfordern. Stammt die Ware allerdings aus einem Land außerhalb der EU, dann wird die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer fällig, die bei der Einfuhr durch den Zoll erhoben wird.

Ist die Umsatzsteuer aus dem Drittlandsgebiet fällig?

Wenn aber Waren aus einem umsatzsteuerrechtlichen Drittlandsgebiet, also aus einem Land außerhalb der EU, eingeführt werden, dann verlangt der Staat keine Umsatzsteuer. Stattdessen ist dann eine andere Steuer fällig – die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer.

Wie lässt sich die Einfuhrumsatzsteuer vergleichen?

Generell lässt sich die Einfuhrumsatzsteuer (auch Einfuhrsteuer genannt und als EUSt abgekürzt) mit der Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bekannt) vergleichen. Umsatzsteuer wird immer dann fällig, wenn Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union gegen Entgelt geliefert werden.

Was ist die Mehrwertsteuer beim Einkauf?

Die Mehrwertsteuer, die das Unternehmen beim Einkauf bezahlt, ist die Vorsteuer. Bei der Umsatzsteuererklärung wird die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgezogen. Allein der Privatkunde zahlt die Umsatzsteuer komplett.

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Kann man die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückfordern?

Als Unternehmer mit Umsatzsteuerpflicht kann man diese dann wieder als Vorsteuer zurückfordern. Stammt die Ware allerdings aus einem Land außerhalb der EU, dann wird die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer fällig, die bei der Einfuhr durch den Zoll erhoben wird.

Welche Bemessungsgrundlage ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der EUSt-Wert, der sich aus dem errechneten Zollwert, den Zollkosten und den im Inland anfallenden Kosten zusammensetzt.