Kann man während der Ausbildung Standort wechseln?

Es ist möglich, deinen Ausbildungsplatz zu wechseln. Dass dein Arbeitgeber in der Nähe deines neuen Wohnortes eine Filiale hat, ist schon mal super. Du solltest mit deinem Ausbilder darüber sprechen und ihn fragen, wer dein Ansprechpartner (Bezirksleiter etc.) in dieser Sache ist.

Wie lange darf ein Azubi ohne Betrieb sein?

Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10\% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10\% ist eine Faustregel – kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen möglich.

Kann ich meine Ausbildung in einer anderen Stadt fortsetzen?

Zusammengefasst, ja du kannst die Ausbildung in einem anderen Bundesland fortsetzen. Du durchläufst das gleiche Procedere mit der zuständigen Stelle (Kammer), die deinen neuen Ausbildungsvertrag abstempeln muss, und achte darauf, dass die bisher verbrachte Ausbildungszeit anerkannt wird.

Warum sind Minusstunden in der Ausbildung zulässig?

Minusstunden in der Ausbildung sind nicht zulässig. Der Azubi ist im Betrieb, um zu lernen und hat das Recht, die tägliche Arbeitszeit auch dort zu verbringen. Selbst wenn Sie nach Hause geschickt werden, ist es als bezahlte Freistellung aufzufassen.

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Wann ist die zweite Ausbildungsphase vorgeschrieben?

Die zweite Ausbildungsphase ist vorgeschrieben, d.h. man muss sich ihr unterziehen! Wenn nach 12 Monaten bei der Klasse B, oder nach 14 Monaten bei der Klasse A, nicht alle zu absolvierenden Ausbildungsschritte gemacht wurden, erhält man eine Verständigung der Behörde mit einer Aufforderung und einer Erklärung der Rechtsfolgen.

Wie lange dauert die zweite Ausbildung der Klasse B?

Nach der Erteilung der Lenkberechtigung folgt die zweite Ausbildungsphase, diese dauert für die Klasse B 12 Monate und für die Klasse A 14 Monate. Was ist in der zweiten Ausbildungsphase der Klasse B zu tun?

Wie muss der Auszubildende für die Berufsschule freigestellt werden?

In jedem Fall muss der Auszubildende für die Berufsschule vom Ausbildenden freigestellt werden. Diese Regelung findet sich im Berufsbildungsgesetz bezüglich der Arbeitszeit. Der Betrieb darf den Jugendlichen nicht vor einem Unterrichtsbeginn (vor neun Uhr) beschäftigen.