Kann man wenn man krank ist gekündigt werden?

1. Kündigung während Krankschreibung: Das Kündigungsschutzgesetz. Die Kündigung während Krankschreibung ist grundsätzlich zulässig. Jeder Arbeitnehmer kann während der Krankschreibung eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung erhalten.

Kann mein Chef mich kündigen wenn ich krank bin Probezeit?

Die Kündigung während einer Krankheit erfolgt entweder durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Auch eine Kündigung während der Krankheit in der Probezeit, eine fristlose Kündigung während Krankheit und betriebsbedingte Kündigung während der Krankschreibung sind möglich.

Ist es schlimm wenn man in der Probezeit krank ist?

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben – auch in der Probezeit und selbst am ersten Arbeitstag. Das fällt Ihnen sicher schwer: Schließlich möchten Sie keinen schlechten Eindruck hinterlassen und keine Zweifel an Ihrer Leistungsbereitschaft aufkommen lassen.

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Wie darf der Arbeitgeber ihre Erkrankung weitergeben?

Er darf zwar dem Arbeitgeber mitteilen, ob Sie weiterhin in der Lage sind, Ihre aktuelle Tätigkeit auszuüben, doch auch er darf keine Diagnose weitergeben. Generell ist es also so, dass Ihre Erkrankung nicht an die Öffentlichkeit gelangt, solange Sie das nicht wollen und von sich aus nicht den Grund preisgeben.

Kann der Arbeitgeber Angaben zur Erkrankung verlangen?

Angaben zur Art der Erkrankung kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verlangen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine schwerwiegende ansteckende Krankheit handelt, die die Einleitung von Schutzmaßnahmen zugunsten anderer Personen erfordert.

Kann der Arbeitnehmer Zweifel an der Erkrankung haben?

Wenn der Arbeitnehmer Zweifel an der Erkrankung hat, darf er zwar Nachforschungen anstellen (mit dem erwähnten Detektiv), er kann Sie aber auch zu Hause besuchen. In den häufigsten Fällen wird Ihr Arbeitnehmer sich direkt an die Krankenkasse wenden und dort seine Zweifel äußern.

Ist die Erkrankung auf der Krankenkasse aufgeführt?

Nur auf der Ausfertigung, die an die Krankenkasse geht, ist die Erkrankung aufgeführt, aber auch dort ist diese im Regelfall verschlüsselt und nicht für jeden sichtbar. Wenn der Arbeitnehmer Zweifel an der Erkrankung hat, darf er zwar Nachforschungen anstellen (mit dem erwähnten Detektiv), er kann Sie aber auch zu Hause besuchen.

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