Kann mein Arbeitgeber mich zwingen meine Überstunden abzubauen?

Sollte es keine entsprechende vertragliche Vereinbarung geben, darf der Vorgesetzte von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet: Ob und wann Sie Überstunden abfeiern, kann dieser anordnen. Es gibt keine Regelung im Arbeitsrecht, dass Sie Überstunden abbauen können, wenn es allein Ihr Wunsch ist.

Wie kann ich meine Überstunden beweisen?

Nachweispflicht für Überstunden. Die schriftliche Darlegung geleisteter Überstunden mit der Angabe der Tage und der Zeiträume genügt für einen Arbeitnehmer, um seine Überstunden nachzuweisen. Ein Kraftfahrer hatte die Aufgabe, Baustahl im In- und Ausland zu transportieren.

Wie erfasst man Überstunden?

In einem Betrieb gibt es feste Arbeitszeiten. Um nach Arbeitszeitgesetz die Überstunden zu erfassen, füllen die Mitarbeiter täglich eine Excel-Tabelle aus. Diese zeigt am Ende des Monats an, ob man mehr oder weniger gearbeitet hat. Dies wird für den nächsten Monat übertragen.

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Was gibt es zwischen Überstunden und Überstunden?

Juristisch gesehen gibt es zwischen diesen beiden aber tatsächlich einen Unterschied: Gemäß Definition ist von Überstunden dann die Rede, wenn Ihre Tätigkeit die Arbeitszeit überschreitet, welche Sie Ihrem Arbeitgeber vertraglich schulden.

Kann ich Überstunden einseitig anordnen?

Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat dürfen Sie Überstunden nicht einseitig anordnen. Auch wenn die Mitarbeiter mit den Überstunden einverstanden sind und diese freiwillig leisten, ist die vorherige Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.

Wie kann der Arbeitgeber die Überstunden regulieren?

Tatsächlich kann Ihr Arbeitgeber die Überstunden regulieren. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer nicht unendlich Überstunden machen können – selbst wenn dies im rechtlichen Rahmen wäre. Genehmigt der Arbeitgeber die Überstunden nicht, so haben Sie hinterher auch keinen Anspruch auf deren Auszahlung.

Ist der Ausgleich von Überstunden nicht geregelt?

Ist der Ausgleich von Überstunden dann nicht fest im Arbeits-, Tarifvertrag oder in den sonstigen geltenden Vereinbarungen geregelt, kann die Auszahlung der Überstunden meist nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Diese gelten stattdessen als „durch das überdurchschnittliche Einkommen bereits abgegolten“.

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