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Kann mein Arbeitgeber Urlaub ablehnen?
Arbeitgeber verweigert Urlaub: Das ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich! Damit ein Mitarbeiter Urlaub nehmen kann, muss dieser von seinem Chef genehmigt werden. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Eine Ablehnung vom Urlaub kann aus betrieblichen Gründen zulässig sein, wenn diese zwingend sind.
Wie lange hat der Vorgesetzte Zeit den Urlaub zu genehmigen?
Anderseits kennt das Gesetz kein Recht auf eine schnelle Urlaubsgenehmigung und keine Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber reagieren muss. Grundsätzlich ist Ihr Chef dazu verpflichtet, Ihre Urlaubswünsche zu berücksichtigen und Ihren Urlaub in dem von Ihnen angegebenen Zeitraum zu genehmigen.
Ist der Urlaub abzulehnen und auf den Urlaubswunsch nicht einzugehen?
Urlaub abzulehnen und auf den Urlaubswunsches des Arbeitnehmers nicht einzugehen ist in zwei Fällen möglich: Dem Urlaubswunsch stehen dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter entgegen, die unter Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen (§ 7Abs. 1 S. 1 BUrlG).
Was ist der Urlaubswunsch des Arbeitnehmers?
Dem Urlaubswunsch stehen dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter entgegen, die unter Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen (§ 7Abs. 1 S. 1 BUrlG). Urlaub abzulehnen und auf den Urlaubswunsches des Arbeitnehmers nicht einzugehen ist in zwei Fällen möglich:
Ist ein gesetzlicher Urlaubsanspruch gesetzlich vorgeschrieben?
Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, wie ihn das BUrlG vorgibt, ist bei der Berechnung von Resturlaub maßgebend. Die Nutzung der Urlaubstage, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann der Arbeitgeber im Kündigungsfall bestimmen.
Wann muß der Urlaub gewährt und genommen werden?
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.