Kann mein Chef mir meine Überstunden streichen?

Haben Arbeitnehmer Plusstunden angesammelt, kann der Arbeitgeber sich dazu entschließen, diese Überstunden abbummeln zu lassen. Laut Arbeitsrecht ist das nur erlaubt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierauf im Arbeitsvertrag geeinigt haben. Auch ein Tarifvertrag kann derlei Regelungen enthalten.

Ist überstundenabbau Urlaub?

Ist ein Überstundenabbau durch Freizeit mit Urlaub gleichzusetzen? Nein, wenn Sie mehrgeleistete Stunden abfeiern, ist dies nicht als Erholungsurlaub zu verstehen. Werden Sie beispielsweise krank, während Sie Überstunden abfeiern, werden Ihnen die entsprechenden Tage nicht wieder gutgeschrieben.

Wie kann ich Überstunden abfeiern?

Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken. Überstunden als Freizeitausgleich sind laut Arbeitsrechtin der Regel nicht möglich, wenn es im Vorfeld zu einer Kündigungdes Arbeitsverhältnisseskam. Arbeitgeber haben die Pflicht, auch dann die gemachten Überstunden zu vergüten.

Wie kann der Arbeitnehmer die Überstunden abbauen?

Der Arbeitnehmer kann gemäß Arbeitsrecht die Überstunden also nicht abbauen zu einem Zeitpunkt, der allein ihm passt. Anders sieht es aus, wenn hierzu Absprachen oder anderweitige Regelungen bestehen.

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Welche Regelungen gibt es bei Überstunden und Freizeitausgleich?

Sobald Sie als Arbeitnehmer mehr Arbeitsstundenleisten, als im Arbeitsvertragvereinbart wurden, handelt es sich um Überstunden. Die Regelungen dazu finden sich in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Grenzen werden vom Arbeitszeitgesetzabgesteckt. Das Arbeitszeitgesetzregelt bei Überstunden und Freizeitausgleich die Grenzen.

Was ist der Rechtsgrundsatz für gemachte Überstunden?

Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass gemachte Überstunden in jedem Fall vergütet werden müssen. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Überstunden durch einen Freizeitausgleich verbietet, muss der Chef seinen Mitarbeiter für die geleistete Mehrarbeit entlohnen.