Kann mein Mann die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Voraussetzungen für die Einbürgerung sind: Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit Ihrem deutschen Ehemann oder Ihrer deutschen Ehefrau verheiratet. Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Ehefrau hat seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit und besitzt diese auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung.

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Voraussetzungen zur Einbürgerung

  • Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland.
  • Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt.

Welche Staaten haben eine doppelte Staatsbürgerschaft?

Nur gewisse Ausnahmen erlauben es, in Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen. Das gilt für folgende Personenkreise: Daneben erhalten Menschen einen Doppelpass, deren Herkunftsländer es ihnen nicht gestatten, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben. Dazu gehören beispielsweise Iran, Kuba und Marokko.

Ist ein Elternteil eine doppelte Staatsbürgerschaft?

Voraussetzung: Ein Elternteil besitzt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und lebt seit acht Jahren in Deutschland. Außerdem muss das Land der Eltern die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. Diese Mehrstaatigkeit ist für das betreffende Kind auch nach seiner Volljährigkeit unter gewissen Umständen von Dauer.

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Ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich?

Nach der Grundkonzeption dieses Gesetzes ist die doppelte Staatsangehörigkeit, die das Gesetz als Mehrstaatigkeit bezeichnet, daher möglich, aber nicht als Regelfall vorgesehen. Ein genereller Anspruch auf doppelte Staatsbürgerschaft (Mehrstaatigkeit) besteht nicht.

Wie ist der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft möglich?

Grundsätzlich möglich ist der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch die Abstammung eines oder beider Elternteile, durch Adoption, durch die Geburt in Deutschland oder die Einbürgerung.