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Kann meine Frau für mich Auto anmelden?
Die Zulassung ist in Deutschland Pflicht, um das Kfz im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Damit beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen die Kfz-Zulassung vorzunehmen. Sie können sich hierbei von Ihrem Ehepartner, einem Verwandten oder einem Freund vertreten lassen.
Kann ich mit dem Auto meiner Freundin fahren?
Grundsätzlich dürfen Sie nur jemanden mit Ihrem Wagen fahren lassen, wenn dieser auch eine gültige Fahrerlaubnis hat. Bei EU-Bürgern ist dies kein Problem. Bei Drittstaaten sollte zuvor geprüft werden, ob der ausländische Führerschein von Deutschland akzeptiert wird.
Kann jemand für mich ein Auto anmelden?
Sie können auch jemand anderen mit der Zulassung Ihres Autos beauftragen. Allerdings ist dann eine Vollmacht erforderlich (hier finden Sie eine Muster-Vollmacht). Einen Vordruck für eine Vollmacht kann man sich aber auch auf der Internetseite der jeweiligen Zulassungsstelle herunterladen.
Wie kann man das Auto auf die Frau überschreiben?
Man sagt zwar, man würde das Auto auf die Frau überschreiben, aber faktisch meldest Du dann das Auto ab und Deine Frau meldet es an, genau so. wie es bei einer x-beliebigen anderen Person auch laufen würde. Ehemann und Ehefrau sind doch juristisch gesehen getrennte natürliche Personen.
Wie kann ich ein Fahrzeug ummelden und einen Halterwechsel vornehmen lassen?
Um ein Auto ummelden und einen Halterwechsel vornehmen zu lassen, müssen Sie ggf. auch die alten Kennzeichen des Fahrzeugs mitbringen. Denn erfolgt ein Kennzeichenwechsel werden diese entwertet. Allerdings kann unter Umständen auch auf neue Nummernschilder verzichtet werden.
Kann ein Kind mehrere Vornamen haben?
Das Namensrecht erlaubt dies grundsätzlich. Ein Kind kann mehrere Vornamen haben. Dabei kann im Laufe des Lebens zwischen den verschiedenen Namen als Rufnamen gewechselt werden. Allerdings entschied beispielsweise das Bundesverfassungsgericht, dass eine Begrenzung zum Kindeswohl möglich ist.
Was ist die Namensänderung bei Erwachsenen?
Namensänderung bei Erwachsenen Im späteren Verlauf des Lebens kann ein jeder seinen Nachnamen dann bei der Eheschließung ändern. Hier kann der Name des Ehepartners übernommen oder ein Doppelname geführt werden. Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Unabänderlichkeit des Namens.