Kann Tierhaltung verboten werden?

Generell alle Tiere in einer Mietwohnung zu verbieten ist nicht zulässig. Die Tierhaltung muss jedoch in zumutbarem Rahmen bleiben. Für bestimmte Arten (groß oder exotisch) ist eine Haltungserlaubnis des Vermieters erforderlich. Kleintiere wie Fische oder Hamster in zumutbarer Zahl muss der Vermieter dulden.

Kann mir mein Vermieter Haustiere verbieten?

„Seit 2013 dürfen Vermieter die Haustierhaltung nicht grundsätzlich mehr im Mietvertrag verbieten“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. Hierzu zählen allerdings die gängigen Haustiere, wie Katzen oder Hunde. Wer als Mieter eine Katze oder Hund halten möchte, braucht dennoch die Zustimmung des Eigentümers.

Was ist eine Zustimmung zur Haustierhaltung?

Zustimmung zur Haustierhaltung – Musterbrief. Möchte der Mieter ein Haustier halten, muss er dafür den Vermieter um Erlaubnis bitten. Hier finden Sie einen Musterbrief für eine Einverständniserklärung des Vermieters, mit der er der Tierhaltung in seiner Wohnung zustimmt.

Was ist wichtig zur Haustierhaltung in der Mietwohnung?

Das Wichtigste zur Tierhaltung in der Mietwohnung Im Mietrecht können Haustiere nicht generell verboten werden. Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Ist im Mietvertrag die Haustierhaltung grundsätzlich verboten, ist dies nur dann zulässig, wenn es eine Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung gibt.

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Was sind Haustiere in Deutschland?

Haustiere in Deutschland. Darunter befinden sich viele Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Reptilien und Kleintiere, wie beispielsweise Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Mäuse oder Ratten. Sie sind für uns nicht nur Mitbewohner, sondern auch Familienmitglieder, Spielkameraden, Aufpasser, gute Zuhörer und häufig sogar ein Kinderersatz.

Wie solltet ihr die Wahl des Haustieres machen?

Zudem solltet ihr die Wahl des Haustieres nicht nur davon abhängig machen, welches Tier ihr am liebsten mögt. Betrachtet beispielsweise auch in welcher Arbeits- und Lebenssituation ihr euch zur Zeit befindet.