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Können Abgeordnete strafrechtlich verfolgt werden?
Die Indemnität ist ein Strafausschließungsgrund und kann im Gegensatz zur Immunität weder vom Parlament noch von einer anderen Stelle aufgehoben werden. Die Indemnität soll sicherstellen, dass die Abgeordneten nur nach ihrem Gewissen handeln können, und die Funktionsfähigkeit des Parlaments gewährleisten.
“ Bundestagsabgeordnete vertreten nach Art. 38 GG das ganze deutsche Volk im Deutschen Bundestag und sind bei Entscheidungen nicht an Weisungen und Aufträge gebunden, sondern nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen.
Kann ein Bundestagsabgeordneter entlassen werden?
GG ( Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ) (2) 1Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben. Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig. (3) 1Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
Wie entsteht eine Haftung in der AG?
Haftung in der AG. Eine Aktiengesellschaft (AG) muss ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro aufbringen und wie bei der GmbH entsteht eine Haftung des Vorstandes nur bei den oben genannten Pflichtverletzungen. Die AG ist den strengen Regeln des Aktiengesetzes unterworfen.
Wie entsteht eine Haftung für eine Aktiengesellschaft?
Eine Aktiengesellschaft (AG) muss ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro aufbringen und wie bei der GmbH entsteht eine Haftung des Vorstandes nur bei den oben genannten Pflichtverletzungen. Die AG ist den strengen Regeln des Aktiengesetzes unterworfen. Auch hier entfaltet die Haftungsbeschränkung ihre Wirkung erst mit Eintrag ins Handelsregister.
Was ist die Haftung in der GmbH und der UG?
Haftung in der GmbH und der UG. Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die UG (Unternehmergesellschaft) unterscheiden sich ausschließlich durch das einzubringende Mindeststammkapital, das bei der GmbH 25.000 Euro, bei der UG aber nur einen Euro beträgt. GmbH und UG haften nur in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens.
Was ist die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft?
Für die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft verweist § 116 Satz 1 AktG auf die Haftung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 93 Abs. 2 AktG. Danach sind