Inhaltsverzeichnis
Können Überstunden mit Provision abgegolten?
Erhält ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Festgehalt für einen Teil seiner Aufgaben in nicht unerheblichem Maße Provisionen, so kann er die Vergütung von Überstunden nur verlangen, wenn besondere Umstände oder eine entsprechende Verkehrssitte es erfordern. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Wann sind Überstunden mit Gehalt abgegolten?
„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche/zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Überstunden werden auf der Grundlage des monatlichen Grundgehaltes gesondert bezahlt.
Ist die Leistung von Überstunden bereits inbegriffen?
Die Leistung von Überstunden ist im Lohn bereits inbegriffen. Die ersten zehn Stunden Überstundenarbeit in einem Monat sind ohne Vergütung und Ausgleich zu leisten. Überstunden sind zu kompensieren oder verfallen, eine Auszahlung erfolgt nicht. Überstunden sind in der Regel zu kompensieren.
Was sind Überstundenvergütungen?
Überstundenvergütungen sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. [1] § 14 Abs. 1 SGB IV. Überstundenvergütungen gehören zum laufenden Arbeitsentgelt und sind in dem Monat für die Beitragsberechnung heranzuziehen, in dem die Überstunden geleistet wurden.
Kann der Arbeitnehmer auf die Überstundenpauschale verzichten?
Auf die Bezahlung der über die Pauschale hinausgehenden Überstunden kann der Arbeitnehmer nicht rechtswirksam verzichten! Es ist Aufgabe des Arbeitgebers zu überprüfen, ob die erbrachten Überstunden durch die Überstundenpauschale tatsächlich abgedeckt sind. Maßgeblich ist dabei die Anzahl der Überstunden im Kalenderjahresschnitt.
Ist eine Kompensation von Überstunden möglich?
Kompensation von Überstunden. Überstunden sind in der Regel zu kompensieren. Ist dies nicht möglich, so werden sie ohne Zuschlag entschädigt. Ein rechtsgültiger Verzicht des Arbeitnehmers auf die Kompensation oder Auszahlung von bereits geleisteten Überstunden ist im laufenden Arbeitsverhältnis nicht möglich.