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Sind arbeitszeitaufzeichnungen Pflicht?
Arbeitszeitaufzeichnung (auch Stunden- oder Zeitaufzeichnung genannt) ist für alle Arbeitnehmer in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Dabei muss die täglich Arbeitszeit, alle Pausen, sowie der Anfangs- und Endzeitpunkt des Arbeitstages schriftlich dokumentiert werden.
Wann kann auf Arbeitszeiterfassung verzichtet werden?
Verzicht auf Erfassung. Gemäss Art. 73a ArGV1 kann unter gewissen Voraussetzungen vollkommen auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden. Der Verzicht setzt voraus, dass die betroffenen Arbeitnehmer über ein Bruttojahreseinkommen von mindestens CHF 120 000.
Kann ich vertrauensarbeitszeit ablehnen?
Vertrauensarbeitszeit ist unverändert zulässig. Der EuGH hat über eine spanische Regelung entschieden. Diese sieht vor, dass Arbeitgeber nur die Überstunden ihrer Arbeitnehmer dokumentieren müssen. Der EuGH meint, das sei mit den Vorgaben des europäischen Rechts nicht zu vereinbaren.
Wie lange im Voraus muss der Dienstplan stehen?
In der Praxis hat sich jedoch folgende Faustregel durchgesetzt: Der Dienstplan sollte die Hälfte der Zeit, die er gültig ist, im Voraus bekannt sein. Erstellst Du also einen Wochenplan, sollte dieser Deinen Angestellten spätestens drei bis vier Tage im Voraus bekannt sein.
Was versteht man unter aufzeichnungspflicht?
Eine Aufzeichnungspflicht ist eine Pflicht, welche nach § 238 HGB die Buchführungspflicht für jeden Kaufmann gilt, sei es ob ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb vorliegt, oder ob es nach dem Gesamtbild des Betriebes zu entscheiden ist. Hierzu sind bisher zahlreiche Urteile ergangen.
Was ist die aufzeichnungspflicht?
Definition: Was ist „Aufzeichnungspflicht“? Nach § 22 UStG und entsprechenden Vorschriften der UStDV ist der Unternehmer verpflichtet, zur Feststellung der Umsatzsteuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen.
Wer muss Stundenzettel unterschreiben?
Ferner besteht nach dem Gesetz keine Pflicht seitens des Arbeitnehmers, den Stundenzettel zu unterschreiben. Mit der Unterschrift kann jedoch im Zweifelsfall der Nachweis geführt werden, dass der Arbeitnehmer genau die im Stundenzettel aufgeführten Arbeitsstunden erbracht hat.
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