Sind ausländische Einkünfte steuerpflichtig?
Steuerinländer sind aufgrund des Welteinkommensprinzips (§ 1 Abs. 1 EStG und § 1 Abs. 2 KStG) auch mit ihren ausländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig. Die ausländischen Einkünfte sind abschließend in § 34d EStG aufgeführt.
Ist eine Anrechnung der ausländischen Steuer möglich?
Da die ausländischen Einkünfte in Österreich nicht besteuert werden, ist eine Anrechnung der ausländischen Steuer nicht möglich.
Welche Regelungen bestimmen die ausländischen Einkünfte?
Umfang und Ermittlung der ausländischen Einkünfte bestimmen sich nach deutschem Steuerrecht (insbesondere § 34c EStG). Hierher (Ermittlung der ausländischen Einkünfte) gehören auch die Regelungen des AStG.
Sind auslandseinkünfte in Österreich steuerbefreit?
Auslandseinkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit oder ausländische Pensionsbezüge sind dann in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerbefreit, wenn dies auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und dem jeweiligen Quellenstaat geregelt ist.
Sind Ihre ausländischen Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig, müssen Sie die Einkünfte sowie die Quellensteuer auf der Seite 1 der Anlage AUS eintragen und zusätzlich beim Finanzamt je nach Einkunftsart noch die Anlage G, S, L, SO, V, KAP oder N und N-AUS abgeben. Die schweizerische Abzugsteuer ist aber nur in der Anlage N, Seite 1 anzugeben.
Was sind die Angaben über ausländische Steuern in der Anlage aus?
Allgemein gilt: Es sind nur solche Erträge sind in die Anlage AUS, Seite 1, einzutragen, die im Ausland besteuert wurden. Länder, in denen keine ausländische Steuer einbehalten wurde, sind deshalb nicht aufzuführen. In der Anlage AUS sind die Angaben über ausländische Einkünfte und Steuern für jeden ausländischen Herkunftsstaat gesondert zu machen.
Wie sind die Angaben über ausländische Einkünfte und Steuern gesondert zu machen?
In der Anlage AUS sind die Angaben über ausländische Einkünfte und Steuern für jeden ausländischen Herkunftsstaat gesondert zu machen.
Was gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung im EU-Ausland?
Europäische Union: Für die umsatzsteuerliche Behandlung im EU-Ausland gilt, dass auf Basis der europäischen Mehrwertsteuersystem-Richtlinie in allen Mitgliedstaaten der EU beim Bezug von Leistungen, die der genannten Grundregel unterfallen, die sogenannte Reverse-charge-Regelung angewendet wird.
Was ist die Höhe der Ausländersteuer?
Berechnung: Die Berechnung der Steuer unterscheidet sich je nachdem, ob sich die Vertragsparteien auf eine Nettovergütung oder eine Bruttovergütung geeinigt haben. Die Höhe der Ausländersteuer beträgt bei einer Bruttovergütung 15,825 \% des Honorars, bei einer Nettovergütung 18,80 \% des Honorars.