Sind Banken Finanzintermediäre?

Als Finanzintermediäre kommen insbesondere Kreditinstitute, Versicherungen, Bausparkassen, Kreditkartenunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Leasing- oder Factoringgesellschaften, Venture Capital Funds, Hedgefonds, Kreditvermittlung oder auch Schattenbanken in Frage.

Was ist eine Selbstregulierungsorganisation?

Selbstregulierungsorganisationen, kurz SRO (französisch Organismes d’autorégulation, OAR, italienisch Organismi di autodisciplina, OAD) sind Privatrechtliche Organisationen um Finanzintermediäre nach dem Geldwäschereigesetz zu Sorgfaltspflichten anzuhalten.

Was sind Transformationsaufgaben?

Finanzinstitutionen folgende Transformationsaufgaben: Losgrößentransformation: Ausgleich unterschiedlicher betragsmäßiger Präferenzen. Fristentransformation: Anpassung unterschiedlicher Laufzeitpräferenzen. Risikotransformation: Anpassung unterschiedlicher Risikopräferenzen.

Was ist eine Sitzgesellschaft?

Sitzgesellschaften sind gemäss der Defini- tion in der GwV juristische Personen, Gesellschaften, Anstal- ten, Stiftungen, Trusts, Treuhandunternehmungen und ähnliche Verbindungen, die kein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben [21].

Kann ein Verein eine Sitzgesellschaft sein?

Definition. Als Sitzgesellschaften gelten juristische Personen, Gesellschaften, Anstalten, Stiftungen, Trusts, Treuhandunternehmungen und ähnliche Verbindungen, die kein Handels-, Fabrikations– oder anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben.

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Bin ich Finanzintermediär?

Finanzintermediäre sind natürliche und juristische Personen, die über fremde Vermögenswerte gewerblich verfügen. Die Abgrenzung erfolgt aufgrund der Berufsmässigkeit, wobei mindestens ein Kriterium erfüllt sein muss: Jährlicher Bruttoerlös von mehr als CHF 50’000.

Für wen gilt das Geldwäschegesetz?

Wer ist Güterhändler im Sinne des Geldwäschegesetzes? Güterhändler – Für wen gilt das Geldwäschegesetz. Güterhändler im Sinne des Geldwäschegesetzes ist jede Person, die gewerblich Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung sie handelt (§ 1 Abs. 9 GwG).