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Sind Domains geschützt?
Domains können durch das Markenrecht geschützt sein. Geschützte Domains zu verwenden, verletzt Markenrechte Dritte – und das kann teuer werden. Um eine Abmahnung und Schadensersatzzahlungen zu verhindern, prüfen Sie die Voraussetzungen für Markenschutz vor der Registrierung Ihrer Webadresse.
Ist der Name geschützt?
In DPMAregister können Sie kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken. Ein Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke kann aber auch aus einer ähnlichen Marke erfolgen.
Ist ein Domainname erforderlich?
Zunächst ist erforderlich, dass ein Domainname verwendet wird, der Bestand einer Marke im Sinne des § 4 MarkenG oder eine geschäftlichen Bezeichnung nach § 5 MarkenG ist, die hinsichtlich der Domain den Vorrang hat. Dieser Vorrang gilt jedoch nicht, wenn der Dritte keine Gegenrechte hat.
Welche Rechte hat der Domaininhaber an dem Domainnamen?
Wie bereits erläutert, erlangt der Domaininhaber gerade grds. kein absolutes Recht an dem Domainnamen, sondern ein schuldrechtliches Nutzungsrecht. Es wird weder ein Kennzeichen- noch ein Namensrecht erlangt. Solche Rechte können jedoch durch die Benutzung des Domainnamens entstehen, wodurch der Domainname sodann geschützt wird.
Was ist die Rechtsprechung für Domain-Namen?
Die Rechtsprechung räumt hier im Regelfall dem (bekannten) Unternehmen ein vorrangiges Recht an dem Domain-Namen ein. Problematisch sind auch Wortkombinationen, wie z.B. porsche-fanclub.de, microsoft-hasser.de, i-love-milka.com oder niveaonline.net.
Wie können sie ihren Namen schützen?
Sie können über gängige Suchmaschinen prüfen, ob der Name geschützt ist. Hierbei können Sie Identitätsrecherchen oder Ähnlichkeitsrecherchen ausüben. Legen Sie vorab fest, in welchen Ländern Ihr Name geschützt werden soll.