Sind E Scooter zulassungspflichtig?
Die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV)“ ermöglicht die Teilnahme für E-Tretroller am öffentlichen Straßenverkehr. Jedoch müssen die E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie den E-Scooter nur auf Privatgelände fahren.
Wie weit darf ich mit einem E-Scooter fahren?
Ein E-Scooter sieht auf den ersten Blick aus wie ein normaler Tretroller mit einer Lenk- oder Haltestange, hat aber einen Elektromotor. Er darf maximal 20 km/h schnell fahren. Eine Akkuladung reicht in der Regel für 15 bis 30 Kilometer. Viele Einsteigermodelle kosten etwa 300 Euro, es geht aber auch deutlich teurer.
Warum dürfen E-Roller nicht auf den Straßen fahren?
Damit betrifft diese Verordnung neben E-Scootern auch Segways. E-Roller, die schneller sind, dürfen nach der Verordnung immer noch nicht auf den Straßen fahren, ebenso wenig wie Hoverboards, Airwheels und E-Skateboards, weil die keine Lenk- bzw. Haltestangen haben.
Wie sollten sie einen E-Roller kaufen?
Wenn Sie einen E-Roller fahren, müssen Sie beispielsweise einen Helm tragen und die Straße nutzen. Achten Sie beim Kauf eines E-Scooters oder E-Rollers genau auf die technischen Daten wie Geschwindigkeit, Leistung und klären Sie, dass das Fahrzeug beim Kauf schon über eine Straßenzulassung verfügt.
Was sollen die Roller für den Straßenverkehr entlasten?
Sie sollen den Straßenverkehr entlasten, bergen aber auch Gefahren: die E-Scooter. Seit Juni sind die Roller für den Verkehr zugelassen. Zum 15. Juni tritt die Zulassung von Elektro-Tretrollern in Kraft. Dies hat das Bundesverkehrsministerium vor wenigen Tagen bestätigt.
Welche Regeln gelten für E-Scooter?
Auch für E-Scooter gelten die meisten Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), welche die Fahrer bei der Teilnahme am Straßenverkehr beachten müssen, u.a.: Sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Nutzen Sie die Radwege oder speziell ausgezeichneten Fahrradstraßen. Sind keine vorhanden, weichen Sie auf die Straße aus.