Sind E Scooter zulassungspflichtig?

Die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV)“ ermöglicht die Teilnahme für E-Tretroller am öffentlichen Straßenverkehr. Jedoch müssen die E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie den E-Scooter nur auf Privatgelände fahren.

Wie weit darf ich mit einem E-Scooter fahren?

Ein E-Scooter sieht auf den ersten Blick aus wie ein normaler Tretroller mit einer Lenk- oder Haltestange, hat aber einen Elektromotor. Er darf maximal 20 km/h schnell fahren. Eine Akkuladung reicht in der Regel für 15 bis 30 Kilometer. Viele Einsteigermodelle kosten etwa 300 Euro, es geht aber auch deutlich teurer.

Warum dürfen E-Roller nicht auf den Straßen fahren?

Damit betrifft diese Verordnung neben E-Scootern auch Segways. E-Roller, die schneller sind, dürfen nach der Verordnung immer noch nicht auf den Straßen fahren, ebenso wenig wie Hover­boards, Airwheels und E-Skate­boards, weil die keine Lenk- bzw. Haltestangen haben.

Wie sollten sie einen E-Roller kaufen?

Wenn Sie einen E-Roller fahren, müssen Sie beispielsweise einen Helm tragen und die Straße nutzen. Achten Sie beim Kauf eines E-Scooters oder E-Rollers genau auf die technischen Daten wie Geschwindigkeit, Leistung und klären Sie, dass das Fahrzeug beim Kauf schon über eine Straßenzulassung verfügt.

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Was sollen die Roller für den Straßenverkehr entlasten?

Sie sollen den Straßenverkehr entlasten, bergen aber auch Gefahren: die E-Scooter. Seit Juni sind die Roller für den Verkehr zugelassen. Zum 15. Juni tritt die Zulassung von Elektro-Tretrollern in Kraft. Dies hat das Bundesverkehrsministerium vor wenigen Tagen bestätigt.

Welche Regeln gelten für E-Scooter?

Auch für E-Scooter gelten die meisten Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), welche die Fahrer bei der Teilnahme am Straßenverkehr beachten müssen, u.a.: Sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Nutzen Sie die Radwege oder speziell ausgezeichneten Fahrradstraßen. Sind keine vorhanden, weichen Sie auf die Straße aus.