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Sind Gutschriften Rechnungen?
Vereinfacht gesagt kann man eine Gutschrift als umgekehrte Rechnung verstehen. Umgekehrt deshalb, weil nicht derjenige, der die Leistung oder Ware liefert, eine Rechnung stellt, sondern eine Gutschrift, auch Abrechnungsbeleg oder Abrechnungsgutschrift genannt, von seinem Kunden erhält.
Wann Gutschrift und wann Rechnungskorrektur?
Werden Rechnungen korrigiert, so geschieht dies nicht mehr durch eine „Gutschrift“, sondern durch eine „Rechnungskorrektur“. Hat sich in eine Rechnung ein Fehler eingeschlichen oder muss die Rechnung aus sonstigen Gründen abgeändert werden, wird buchhalterisch korrekt ein weiteres Dokument benötigt.
Wie hat eine Rechnungskorrektur auszusehen?
Dazu muss die Vorlage eine kleine Aufzählung enthalten, bei der die fehlenden Angaben einfach angekreuzt werden können:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers.
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers.
- Steuernummer oder UStID-Nr.
- Datum der Rechnung.
- Rechnungsnummer.
- Genaue Bezeichnung der Lieferung oder Leistung.
Wie nennt man eine Gutschrift?
Die Rechnungskorrektur oder auch „Stornorechnung“ hingegen ist ausschließlich eine Gutschrift im kaufmännischen Sinn. Merkmale dafür sind: Neutralisierung (von Teilen) einer ursprünglichen Rechnung.
Was ist eine Gutschrift als Rechnung?
Gutschrift als Rechnung. Hier stellt der Leistungsempfänger (Kunde) die Gutschrift aus und rechnet mit dem Leistenden (Lieferant, Dienstleister) ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Das Abrechnungsdokument (in Papierform oder elektronisch) muss alle Formalien einer Rechnung beinhalten; zusätzlich muss das Wort „Gutschrift“ im Dokument genannt sein.
Was ist eine Gutschrift zur Rechnungskorrektur?
Es gilt der bereits erwähnte Grundsatz: Wird die Gutschrift vom Leistungsempfänger ausgestellt, ist sie eine umsatzsteuerrechtliche Gutschrift und damit der Rechnung gleichgestellt. Im anderen Fall handelt es sich um eine kaufmännische Gutschrift zur Rechnungskorrektur.
Kann man eine Rechnung mit einer kaufmännischen Gutschrift korrigieren?
Müssen Sie eine Rechnung mit einer kaufmännischen Gutschrift korrigieren (z. B. den Rechnungsbetrag), kommt es für die richtige Vorgehensweise auf den Zeitpunkt an: Die Rechnung wurde noch nicht verschickt oder beim Empfänger der Leistung noch nicht verbucht.
Wie wählen sie eine offene Rechnung aus?
Wählen Sie als Kategorie Zahlung an Kunde und klicken unten auf Rechnung / Kundenkonto suchen…: Klicken Sie auf den Reiter Offene Rechnungen und darunter auf Alle offenen Rechnungen. Wählen Sie in der Liste der offenen Rechnungen die Gutschrift aus, die mit der Rechnung verrechnet werden soll: