Sind Kryptos nach einem Jahr steuerfrei?

Hast du die Bitcoins über ein Jahr lang selbst besessen, ist der Verkauf steuerfrei. Hast du die Bitcoins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkauft, sind Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Ab 600 Euro muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden.

Wann werden Kryptowährungen versteuert?

600 Euro Freigrenze für Spekulationsgewinne Für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptogeld gibt es eine Freigrenze. „Ist das Plus aus dem Geschäft mit der digitalen Währung niedriger als 600 Euro im Jahr, bleibt der Gewinn steuerfrei. Liegt er nur einen Euro höher, muss der gesamte Gewinn versteuert werden”, betont Reuß.

Ist Swapen steuerfrei?

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 1 Jahr lag oder der Gewinn weniger als 600 Euro ist. Dabei spielt es keine Rolle ob man Kryptowährungen gegen Euro oder eine andere Kryptowährung tauscht.

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Was bedeutet steuerliche Behandlung von Bitcoins?

Dies bedeutet aber nicht, dass Bitcoins in allen steuerlichen Fragen wie eine Fiatwährung (Euro o.a.) zu behandeln sind. Für die steuerliche Behandlung von Bitcoins hat dies zur Folge, dass sie als gewöhnliche immaterielle Wirtschaftsgüter zu behandeln sind – zumindest im Ertragssteuerrecht.

Welche Ansprechpartner sind für die Besteuerung von Bitcoin und anderen Coins?

Ihre Ansprechpartner zu allen Themen rund um die Besteuerung von Bitcoin, Ether und anderen Coins sind Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum, Steuerberater Jürgen Schwendemann, Rechtsanwalt Philipp Hornung, Steuerberaterin Caroline Heller sowie Steuerassistentin Elisabeth Rieger.

Was sind die steuerlichen Folgen von Bitcoingeschäften?

Die konkreten steuerlichen Folgen von Bitcoingeschäften sind weiter davon abhängig, ob die Geschäfte im privaten Bereich oder in der betrieblichen Sphäre abgewickelt werden. Die Kryptosteuerklärung stellt private Kryptoinvestoren regelmäßig vor Herausforderungen.

Welche ertragsteuerlichen Auswirkungen haben Bitcoin-Geschäfte?

Neben den ertragsteuerlichen Auswirkungen von Bitcoin-Geschäften ist für Unternehmen nach wie vor deren umsatzsteuerliche Behandlung wichtig. Ende 2015 erging das Urteil des EuGH in der Sache Hedqvist, wonach der gewerbliche Umtausch von Bitcoin in konventionelle Währungen (BTC/EUR, ETH/EUR etc.) nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

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