Sind langfristige Mietverträge zulässig?

Daher hat der Bundesgerichtshof festgelegt, dass eine Mindestmietdauer grundsätzlich nicht mehr als 4 Jahre betragen darf. Wurde dies dennoch in einem Mietvertrag vereinbart, ist die Klausel unwirksam und der Vertrag gilt als unbefristet geschlossen (BGH, Urteil vom 06.04.2005, Az. VIII ZR 27/04).

Wie lange darf ein Mietvertrag laufen?

Wichtig: Die gesetzliche Grenze einer Mindestmietdauer beträgt vier Jahre. Wurde eine Klausel mit einer Dauer von mehr als vier Jahren vereinbart, ist diese unwirksam und der Mietvertrag gilt als unbefristet. Verbreitet sind Fristen von einem bis zu vier Jahren.

Wie lange Kündigungsfrist Wohnung nach 10 Jahren?

Wenn im Mietvertrag eine andere, längere Kündigungsfrist vereinbart ist, muss sich der Vermieter daran halten. Mietdauer länger als 10 Jahre: 12 Monate Kündigungsfrist.

Was ist die rechtliche Grundlage für eine Mieterhöhung?

Die rechtliche Basis für einen großen Teil der Mieterhöhungen bildet § 558 BGB. Vermietern steht es grundsätzlich zu, die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen. Voraussetzung für eine solche Mieterhöhung ist, dass die aktuelle Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert ist.

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Wann haben Mieter Anspruch auf eine Mietminderung?

Mieter haben Anspruch auf Mietminderung, wenn die Nutzung der Wohnung laut Mietvertrag durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden Eigenschaft eingeschränkt ist. Ab wann besteht das Recht auf eine Minderung?

Was ist die maximal zulässige Mieterhöhung?

Die maximal zulässige Mietpreiserhöhung bezieht sich auf den niedrigeren der beiden Werte. Beispiel 1: Der Vermieter möchte nach drei Jahren die Miete um 20 Prozent bzw. 15 Prozent erhöhen. Die dann geforderte Miete läge jedoch über der Vergleichsmiete. Der Vermieter darf deshalb nur die Vergleichsmiete einfordern.

Ist eine Mieterhöhung ein Ärgernis?

Eine Mieterhöhung ist immer ein Ärgernis. Doch nicht jede Mieterhöhung ist rechtens. Wir zeigen Ihnen, wie sie sich gegen eine ungerechtfertigte Erhöhung der Miete wehren können – und wann der Vermieter tatsächlich im Recht ist. Vermietern steht es grundsätzlich zu, die Miete zu erhöhen – doch dafür müssen einige Kriterien erfüllt sein.

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