Sind Schlangen in Mietwohnungen erlaubt?

Darf ich eine Schlange in meiner Mietwohnung halten? Manch einer hält sich gerne exotische Tiere wie Spinnen, Skorpione, Echsen oder Schlangen. Das ist nur dann erlaubt, wenn der Mieter nachweisen kann, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht und sie auch nicht aus ihren Käfigen entwischen können.

Kann der Vermieter Reptilien verbieten?

Die Haltung (auch die Zucht) von giftigen Reptilien ist Mietern ohne Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet – der Vermieter wird in der Regel aber keine Erlaubnis erteilen.

Ist eine Kornnatter ein Kleintier?

Sie fallen, ähnlich wie Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen, unter die Kategorie Kleintiere und können somit nicht vom Vermieter verboten werden. Nur wenn der Vermieter sein Einverständnis gibt, dürfen Reptilien dieser Gattung in einem Terrarium in der Wohnung gehalten werden.

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Was kostet es eine Schlange zu halten?

Wer eine Kornnatter halten möchte, muss mit etwa 200 bis 300 Euro an Kosten für die Erstanschaffung rechnen, sagt Züchter Woyack.

Kann der Vermieter Schlangen verbieten?

Laut der deutschen Gesetzeslage ist das Halten von Schlangen in der Wohnung erlaubt. Sie fallen, ähnlich wie Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen, unter die Kategorie Kleintiere und können somit nicht vom Vermieter verboten werden.

Kann Vermieter Ratten verbieten?

Nach der jüngsten Entscheidung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 ( Aktenzeichen– VIII ZR 340/06) ist die Haltung von Ratten in geschlossenen Käfigen auch ohne Zustimmung des Vermieters als vergemäßer Gebrauch einer Mietwohnung zulässig. Siehe dazu im Detail auch Tierhaltung.

Welche Reptilien gelten als Kleintiere?

Wenn von Kleintieren die Rede ist, sind grundsätzlich Nager wie Hamster, Chinchillas, Kaninchen, Rennmäuse oder Meerschweinchen gemeint. Auf Schildkröten, Zierfische und Vögel wie Wellensittiche oder Kanarienvögel trifft der Begriff ebenfalls zu. Katzen und Hunde gelten allerdings nicht als Kleintiere.

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Kann der Vermieter Schlangen oder Spinnen verbieten?

Schlangen oder Spinnen dagegen kann der Vermieter unter Umständen verbieten, weil sie bei manchen Menschen Ekel oder Furcht auslösen. Auch Tiere, die stark riechen, Lärm machen oder giftig sind, darf der Vermieter Ihnen mit Verweis auf die Nachbarn verbieten – selbst wenn Sie sie rein rechtlich als Privatperson halten dürften.

Kann der Vermieter die Abschaffung des Tieres verlangen?

Der Vermieter kann aber die Abschaffung des Tieres verlangen und notfalls vor Gericht durchsetzen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Tier erheblich stört oder gar gefährlich ist und der Mieter nichts dagegen unternommen hat, obwohl er dazu aufgefordert wurde.

Welche Einrichtungsgegenstände darf der Vermieter weitergeben?

Außerdem darf der Vermieter nur Kosten für Reparaturen an Einrichtungsgegenständen in der Wohnung weitergeben. Zum Beispiel für Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Wasserhähne und dergleichen. Strom-, Wasser- und Gasleitungen sind immer Sache des Vermieters.

Was sollte der Vermieter für gefährliche Tiere haben?

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Gut zu wissen: Bei gefährlichen Tieren wird der Vermieter im Zweifel immer die Gerichte auf seiner Seite haben, egal, wie groß das Tier ist. Wer also eine Würgeschlange, giftige Spinnen oder einen Puma beherbergen will, sollte dafür auf jeden Fall die – am besten schriftlich vorliegende – Genehmigung des Vermieters haben.