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Sind sie verpflichtet zur Übernahme der Bestattungskosten?
Wenn das auf Sie zutrifft, sind Sie zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet oder müssen die Kosten demjenigen ersetzen, der die Bestattung an Ihrer Stelle beauftragt hat. Können Sie für den Betrag nicht aufkommen, wird die Person belangt, die dem Verstorbenen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet war.
Was muss man für die Bestattung der Beerdigung aufkommen?
Wer für die die Beerdigungskosten aufkommen muss, muss für die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung aufkommen. Hierunter fallen normalerweise die folgenden Aufwendungen: Bestattungsunternehmen, Erstanlage der Grabstätte. Kosten für Erdbestattung/Feuerbestattung. Grabstein. Übliche kirchliche / bürgerlicher Feier. Trauerkleidung des Verstorbenen.
Ist die Bestattung nach dem Todesfall teurer?
Sollte sich nach dem Todesfall gleichwohl noch herausstellen, dass der Verstorbene Angehörige hat, so wird die Bestattung diesen in der Folge in Rechnung gestellt. Dies ist für die Angehörigen allerdings teurer, als wenn sie die Beerdigung selbst organisiert hätten.
Wer trägt die Kosten der Beerdigungskosten?
Beerdigungskosten – wer zahlt? Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen.
Wie entstehen die Kosten für die Bestattung?
Die Kosten für die Bestattung entstehen dem Grunde nach mitunter ebenfalls dem Verstorbenen. Sie fallen also als Verbindlichkeit in den Nachlass. Sind Erben vorhanden, die das Erbe auch nicht ausschlagen, so müssen diese damit auch die Bestattungskosten tragen.
Welche Personen können für die Kosten der Bestattung in Haftung genommen werden?
Folgende Personen oder Institutionen können dann für die Kosten der Bestattung in Haftung genommen werden: die Person, die dem Verstorbenen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet war (verwandte in gerader Linie oder Ehegatten) oder
Wie kann man die Kosten für die Beerdigung abschließen?
Im Rahmen des Testamentes kann bereits bestimmt werden, dass die Kosten für die Beerdigung aus dem Nachlass entnommen werden sollen oder aber ein bestimmter Erbe die Last trägt. Sie können eine Sterbegeldversicherung abschließen, durch die für den Erbfall auch die Bestattungskosten gedeckt sind.