Sind sie von vornherein steuerfrei?

Sie verändern von vornherein Ihren Status auf steuerfrei. Daher auch der Titel dieser Seite: „Steuerfreiheit, statt Steuerflucht!“ Sind Sie in diesem Status, dann kommt es zu keiner Besteuerung mehr.

Wie bedient sich das Steuerrecht den Bürgern?

Immerhin bedient es sich zum beachtlichen Teil unrechter Mittel und das undurchsichtige, schwülstige und ungerechte Steuerrecht erdrückt die Bürger sowieso. Den Politikern fällt eh nix anderes ein, als immer wieder an der Steuerschraube zu drehen und die so erbeuteten Gelder massenhaft zweckzuentfremden oder zu verschwenden.

Wie können sie steuerfrei anfangen?

Wenn Sie es geschickt anfangen, werden Sie dabei sogar steuerfrei, trotz Einkommen. Damit Sie keine Fehler machen und nicht vom rechten Wege abkommen, benötigen Sie das entsprechende Wissen und einen Handlungsleitfaden. Genau dafür gibt es das zweitägige Seminar „Steuerfreiheit, statt Steuerflucht!“.

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Ist steuerbare Umsätze nicht steuerbar?

Einfacher gesagt: Umsätze, die nicht in die Auflistung der steuerbaren Umsätze fallen, sind nicht steuerbare Umsätze. Das klingt ein bisschen kompliziert, ist aber ganz logisch. An steuerbaren Umsätzen listet das UStG im §1 auf:

Was sind steuerbefreite Umsätze?

Steuerpflichtig sind wiederum alle Umsätze, auf die kein Befreiungsgrund zutrifft. Bei den steuerbefreiten Umsätzen muss noch einmal unterschieden werden, nämlich zwischen echt und unecht steuerbefreiten Umsätzen. Was ist eine echte Umsatzsteuerbefreiung?

Was ist eine Umsatzsteuer?

Als Umsatz wird der Geldwert des Erlöses bezeichnet, der beim Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung erzielt wird. Die Umsatzsteuer kommt immer nur bei Letztverbrauchern zum Tragen. Wenn Sie als Unternehmer*in Umsätze erzielen, unterliegen diese Umsätze der Umsatzsteuer, d.h. Sie müssen diese Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.