Sind Steuern auf Renten verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 31. Mai 2021 die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt. Hintergrund des Urteils ist, dass seit 2005 das System der Besteuerung der gesetzlichen Rente umgestellt wird.

Was bleibt mir von meiner Rente netto übrig?

Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.500 Euro müssen Sie als Versicherter mit Kind im Schnitt mit Abzügen in Höhe von 165 Euro von Ihrer Bruttorente rechnen. Damit bleiben Ihnen nach dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge nur (1.500 – 165 = ) 1.335 Euro.

Was bedeutet Doppelbesteuerung von Renten?

Eine Doppelbesteuerung – in der Fachsprache ist das die Zweifachbesteuerung – liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen.

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Wann liegt der Besteuerungsanteil bei der gesetzlichen Rentenversicherung?

Der Besteuerungsanteil bestimmt sich grundsätzlich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Er lag 2005 bei 50\% und steigt schrittweise an, bis er 2040 bei 100\% liegen wird. 2005 wurde die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundlegend geändert.

Wie geht es mit der Besteuerung der Renteneinkünfte?

Die Besteuerung der Renteneinkünfte geht einher mit einer verstärkten Steuerfreiheit von Aufwendungen für die Altersvorsorge. Was zunächst als Nachteil empfunden wird, kann sich jedoch auch positiv auswirken. Denn durch die Aufwendungen für die Altersvorsorge kommt es zu einer Verringerung der Steuerbelastung.

Wie wird die Besteuerung der Rente steuerpflichtig?

Zunächst wird die Besteuerung der Rente nicht mehr nach dem Lebensalter bei Beginn der Rente bestimmt, sondern sie richtet sich ausschließlich nach dem Jahr des Renteneintritts. Alle Renten, die vor und im Jahr 2005 begannen, werden zu 50 Prozent steuerpflichtig.

Was ist der Steuersatz bei einem Renteneintritt?

Daraus ergibt sich der Steuersatz. Wer beispielsweise 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50\% der Rente versteuern. Für alle, deren Renteneintritt nach 2010 liegt, sind es schon 60\% der Rente. Bei einem Renteneintritt ab 2019 sind es 78\% der Rente, die versteuert werden muss. Und die Prognosen fallen nicht gut aus.

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