Sind Testzentren steuerpflichtig?

Bereits seit dem 11. Dezember 2020 haben die EU-Länder die Möglichkeit, sämtliche Corona-Tests und Impfstoffe von der Umsatzsteuer zu befreien.

Sind Corona Test umsatzsteuerpflichtig?

Danach sind von Ärzten oder Angehörigen ähnlicher Heilberufe durchgeführte Corona-Schnelltests (sogenannte Point-of-Care (PoC)-Antigen-Schnelltests) unabhängig von der persönlichen Veranlassung der getesteten Person nach § 4 Nummer 14 UStG umsatzsteuerfrei.

Sind Schnelltests umsatzsteuerpflichtig?

Aktuell ist die Durchführung von Antigen-Schnelltests umsatzsteuerfrei. Ab dem 11. Oktober tritt die neue Corona-Testverordnung (TestV) und mit ihr das Ende der kostenlosen PoC-Tests für alle in Kraft.

Welche Unterrichtsleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit?

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Unterrichtsleistungen privater Schulen und selbstständiger Lehrer von der Umsatzsteuer befreit. Hierzu ist eine staatliche Genehmigung bzw. Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vorzuweisen, die in der Regel gebührenpflichtig ist. Die Einzelheiten regelt das Umsatzsteuergesetz (UStG) in § 4 Nr.

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Was betrifft eine unechte Steuerbefreiung?

Außerdem bei innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU. Die unechte Steuerbefreiung betrifft Umsätze, die zwar steuerfrei sind, die du als Unternehmen aber trotzdem nicht geltend machen kannst. Darunter zählen beispielsweise die Umsätze von Kreditinstituten, Versicherungen, Ärzten oder auch solche aus Grundstücken und Wertpapieren.

Welche Bildungseinrichtungen sind umsatzsteuerbefreit?

Kultur und Bildung – Umsatzsteuerbefreit. Als Bildungseinrichtungen gelten allgemeinbildende Schulen und Ersatzschulen, die zum Beispiel in Abendkursen zu Schulabschlüssen geleiten. Auch für Volkshochschulen und Bildungsträger, die auf berufsqualifizierende Prüfungen vorbereiten, kann das Finanzamt eine Umsatzsteuerbefreiung gewähren.

Welche Institutionen sind umsatzsteuerbefreit?

Kultur und Bildung – Umsatzsteuerbefreit. Zu den Arten von Institutionen, die durch eine Umsatzsteuerbefreiung profitieren können, gehören damit zum Beispiel Museen oder Kammerorchester.