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Sind Verbringungskosten erstattungsfähig?
Verbringungskosten – fiktive Abrechnung Eine fiktive Abrechnung von Verbringungskosten ist möglich! In vielen Fällen hat der Geschädigte auch Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung, beispielsweise bei Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges.
Wann sind Verbringungskosten erstattungsfähig?
PRAXISHINWEIS | Bei der konkreten Abrechnung nach durchgeführter Reparatur muss der Versicherer die Verbringungskosten erstatten, die in der Reparaturrechnung aufgeführt sind. Das gilt insbesondere, wenn die Verbringungskosten auch in der berechneten Höhe im Schadengutachten vorgesehen waren.
Was ist eine konkrete Abrechnung?
Die konkrete Abrechnung ist der fiktiven Abrechnung gegenüber zu stellen. Bei der konkreten Abrechnung wird nach tatsächlich aufgewendeten Kosten abgerechnet. Ein Privatsachverständiger ermittelte die Kosten für die Reparatur des Unfallschadens am Fahrzeug der Klägerin mit netto 4.427,07 €. …
Wann kann ich auf eine fiktive Abrechnung?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine fiktive Abrechnung möglich. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten zuzüglich des Restwertes (nach dem Unfall) höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Dann darf der Geschädigte fiktiv abrechnen, wieder unter Abzug der Mehrwertsteuer.
Wer bekommt Verbringungskosten?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat man Anspruch auf die Erstattung aller unfallbedingten Kosten, dazu zählen auch die Verbringungskosten.
Was ist eine Fahrzeugverbringung?
Bei Vorliegen eines Unfallschadens muss das Fahrzeug nach Fertigstellung der Karosseriearbeiten in einen Lackierbetrieb „verbracht“ werden. Die Kosten für den Hin- und Rücktransport des Fahrzeuges zum Lackierbetrieb bezeichnet man als Verbringungskosten.
Wie hoch sind Verbringungskosten?
Üblich sind jedoch Kosten zwischen gut 100 Euro netto und fast 200 Euro. Der Geschädigte hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm die üblichen und angemessenen Reparaturkosten zum Ausgleich gebracht werden.
Wie wird fiktiv abgerechnet?
Die fiktive Abrechnung nach einem Unfall ist eine besondere Abrechnung des Schadensersatzes gegenüber der Versicherung. Fiktive Abrechnung bedeutet, dass nach dem Verkehrsunfall in der Regel die Reparaturkosten aus dem Kostenvoranschlag oder dem Gutachten direkt gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.