Sollte man bei der Polizei aussagen?

Seit August 2017 sind Sie als geladener Zeuge verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Wer sich unsicher ist, ob er bei der Polizei erscheinen und aussagen muss, sollte in jedem Fall vorher den Rat eines Rechtsanwalts einholen.

Wie sollte man sich gegenüber der Polizei verhalten?

Hierbei wichtig ist:

  1. Empfänger eines Zeugenfragebogens müssen keine Angaben zur Person des Fahrers machen.
  2. Sie sind nicht verpflichtet, der Vorladung aufs Revier zu folgen.
  3. Sie müssen der Polizei nicht die Haustür öffnen.
  4. Der Fahrer muss der Polizei gegenüber keine Aussage zum Beweisfoto machen.

Wie redet man mit Polizei?

Reden ist Silber, Schweigen Gold. Das gilt vor allem, wenn Polizisten oder gar Staatsanwälte fragen. Wer sich um Kopf und Kragen redet, zahlt am Ende drauf.

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Warum sagen die Polizisten als Zeugen aus?

Polizisten sagen in vielen Strafverfahren als Zeugen aus. Sie gelten als zuverlässig, gut vorbereitet und vertrauenswürdig. Glauben Richter ihnen mehr als anderen? „Also (…) die Beamten, die da in dieser Spezialeinheit beim LKA sind, das sind super Zeugen.

Warum müssen sie als Zeuge die Wahrheit sagen?

Als Zeuge müssen Sie immer die Wahrheit sagen. Sie dürfen nicht lügen und nichts Wichtiges verschweigen. Wenn Sie sich jedoch durch die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage selbst belasten würden, können Sie von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen, d.h. Sie können bezüglich dieser Frage schweigen.

Warum sitzt ein Polizist mit im Saal?

Dass ein Polizist mit im Saal sitzt, muss einen Richter zwar nicht gleich einschüchtern. Theune sieht aber zumindest ein gewisses gemeinsames Interesse von Justiz und Polizei: „Was mich überrascht hat, ist, dass die von mir interviewten Richter sich offenbar in einer ähnlichen Rolle sehen, es gibt ein gemeinsames Interesse der ‚Staatsdiener‘.“

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Warum sind die Zeugen vor der Polizei verpflichtet?

Zeugen sind zwar in der Tat nicht zum Erscheinen vor der Polizei verpflichtet, aber wenn sie dort eine Aussage machen, gilt die Wahrheitspflicht (und die mögliche Strafbarkeit einer einer Falschaussage nach §§ 145d, 164, 257 oder 258 StGB).