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Wann 437 und 280?
Nach Gefahrübergang. Nach Gefahrübergang wird gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB der sogenannte Mangelfolgeschaden ersetzt, also der Schaden, der an anderen Rechtsgütern und nicht an der mangelhaften Sache selbst entsteht.
Was ist der Unterschied zwischen 280 und 823 BGB?
§ 280 I macht die Schadensersatzpflicht vom „Vertretenmüssen“ des Schuldners abhängig, § 823 I davon, dass eine Rechts- oder Rechtsgutverletzung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist. Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Wann 280 I alleine?
§ 280 Abs. 1 BGB allein ist immer anwendbar, wenn der Schadensersatz NICHT Ersatz dafür ist, dass der Gläubiger die Hauptleistung nicht erhält. Bei Pflichtverletzungen nach § 241 Abs. 2 BGB geht es grundsätzlich nicht um Ersatz dafür, dass eine Leistung ausbleibt.
Wann Schadensersatz nach 280?
§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.
Wann 280 i und wann 280 I 241 II?
Die zentrale Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist die Pflichtverletzung, § 280 I BGB. Sie liegt vor, wenn der Schuldner von seinem durch das Schuldverhältnis begründeten Pflichtenprogramm abweicht. § 241 II BGB verletzt.
Ist 278 auf 823 anwendbar?
Mit anderen Worten: Es spielt für §823 keine Rolle, ob zwischen Gläubiger und Schuldner ein Vertragsverhältnis besteht; demnach ist auch §278 grundsätzlich bei §823 nicht anwendbar (zu beachten ist aber gleichwohl §831 BGB).
Wo prüft man 278?
Häufig wird auf ein Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Erfüllungsgehilfe abgestellt. § 278 BGB findet sowohl im vertraglichen, als auch im Bereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse Anwendung. Zu beachten ist jedoch, dass zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung bereits ein Schuldverhältnis bestehen muss.
Wann kann man Schadensersatz statt der Leistung verlangen?
1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. 2Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
Wann nur 280 BGB?
1) Allgemeines. 10 § 280 BGB ist die zentrale Schadensersatznorm des Schuldrechts. Nur in Fällen, in denen sich der Schuldner zu einer Leistung verpflichtet, die von Anfang an unmöglich ist, bestimmt sich die Frage des Schadensersatzes nach § 311a Abs. 2 BGB.
Wann welcher Schadensersatz?
Schäden, die zeitlich vor der Pflichtverletzung endgültig entstanden sind, sollen nur mit Schadensersatz neben der Leistung ersatzfähig sein. Schäden, die hingegen zeitlich nach der Pflichtverletzung entstanden sind, sollen dem Schadensersatz statt der Leistung unterfallen.
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