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Wann Abschreibung auf Forderungen?
Wenn es feststeht, dass eine Forderung uneinbringlich ist, wird die Forderung direkt über ein entsprechendes Konto abgeschrieben. Die EWB bleibt dabei unberührt und wird zum Jahresende angepasst. Es können drei mögliche Fälle auftreten bei der Auflösung der EWB.
Wann kann ich Forderungen ausbuchen?
Stellt der Unternehmer nach den Verhältnissen zum Bilanzstichtag fest, dass sein(e) Kunde(n) endgültig nicht zahlen kann (können), gehört die Forderung in die Kategorie „uneinbringlich“. Uneinbringliche Forderungen müssen abgeschrieben werden (ausbuchen).
Wann mache ich eine Einzelwertberichtigung?
Einzelwertberichtigungen werden erforderlich, wenn sich die Kreditwürdigkeit, Solvenz oder Zahlungsfähigkeit eines Debitors, Kreditnehmers oder Schuldners verschlechtert hat und am Bilanzstichtag bei der Bilanzierung ein Ausfallrisiko besteht.
Was ist eine uneinbringliche Forderung?
Bei den uneinbringlichen Forderungen steht schon fest, dass das Geld auf jeden Fall verloren ist. Uneinbringliche Forderungen müssen in voller Höhe direkt abgeschrieben werden und die Umsatzsteuer muss korrigiert werden. Nehmen wir nochmal unser Beispiel von vorhin zur Hand. Dieses Mal lauten unsere Buchungssätze:
Ist die Entstehung einer Forderung bedeutsam?
Der Zeitpunkt der Entstehung von Forderungen ist sowohl in ertrag- als auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht bedeutsam. Grundsätzlich entsteht eine Forderung aus dem Kauf-, Dienst- oder Werkvertrag erst mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Lieferung/Leistung (z. B. nach Abnahme beim Bauvertrag gem. §§ 650a, 650g Abs. 4 BGB ).
Was sind einwandfreie Forderungen?
Einwandfreie Forderungen sind ohne Zweifel, das heißt hier rechnet man damit, dass der Kunde die Forderung in voller Höhe bezahlt. Diese müssen zu ihrem Nennbetrag, inklusive Umsatzsteuer, in die Bilanz übernommen und somit nicht wertberichtigt werden. Die zweifelhaften Forderungen tragen ein gewisses Risiko, ob die Zahlung überhaupt eingeht.
Welche Gründe gibt es für eine Wertberichtigung auf Forderungen?
Gründe für diese Wertberichtigung auf Forderungen sind zum Beispiel die Kursabhängigkeit oder das Ausfallrisiko einzelner Vertragspartner, zum Beispiel durch Insolvenz. Einzuordnen ist die Einzelwertberichtigung (EWB) neben der Pauschalwertberichtigung (PWB) als eine Unterform der Wertberichtigung.