Wann bekommt meine Frau witwenpension?

Die Witwenpension/Witwerpension gebührt ab dem Tag nach dem Todestag der/des Verstorbenen, sofern der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod gestellt wird.

Wie lange muss ich verheiratet sein um eine witwenpension zu bekommen?

Witwenpension

Altersunterschied zwischen Ehepartnerin/Ehepartner Erforderliche Ehedauer für den Anspruch auf unbefristete Witwenpension/Witwerpension
bis 20 Jahre 3 Jahre
20 bis 25 Jahre 5 Jahre
über 25 Jahre 10 Jahre

Wer hat Anspruch auf die Pension für Ehepartner und eingetragene Partner?

Anspruch auf die Pension für Ehepartner und eingetragene Partner haben Sie nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Partners. Aus einer Lebensgemeinschaft kann kein Pensionsanspruch entstehen.

Was darf man für eine eigene Pension anrechnen lassen?

Partnerschaft erworben hat, für eine eigene Pension anrechnen lassen. Diese Zeiten dürfen sich – abgesehen von den Kindererziehungszeiten – jedoch nicht mit eigenen Zeiten decken und es darf auch keine Pension für Ehepartner (Witwen-/Witwerpension) oder eingetragene Partner beansprucht werden.

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Wie kann ein Pensionsanspruch entstehen?

Aus einer Lebensgemeinschaft kann kein Pensionsanspruch entstehen. Auch für einen geschiedenen Ehepartner oder eingetragenen Partner kann ein Pensionsanspruch bestehen, wenn zum Zeitpunkt des Todes eine Verpflichtung zur Unterhaltsleistung bestanden hat oder Unterhalt (auch ohne Verpflichtung) gezahlt wurde.

Wie lange erhalten Hinterbliebene Ehepartner die volle Rente?

Seitdem erhalten hinterbliebene Ehepartner von Beamten im Todesfall einmalig das Zweifache der Dienst- oder Anwärterbezüge des Verstorbenen. Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt den Ehepartnern dagegen nach dem Tod des Versicherten noch weitere drei Monate die volle Rente aus.