Wann benötigt man einen Handlauf?

Gesetzliche Vorgaben Auf einer Treppe mit mindestens drei Stufen ist ein Handlauf vorgeschrieben. Sollten die Treppenstufen deutlich breiter als 1,0 Meter sein, muss die Erfordernis eines zweiten Handlaufs beurteilt werden.

Wie lang muss ein Handlauf sein?

Handläufe sollten nicht tiefer als 80 cm und nicht höher als 115 cm verlaufen (senkrecht über der Stufenvorderkante gemessen), ergonomisch sind Handlaufhöhen bis zu 90 cm. Der Durchmesser (bzw. Breite und Höhe) des Handlaufes sollte zwischen 2,5 cm und 6 cm liegen.

Wann brauche ich einen Handlauf?

Ist ein Handlauf verpflichtend?

Auch ein beidseitiger Handlauf ist nicht verpflichtend, wird jedoch vor allem entlang gewendelter Treppen empfohlen. Handläufe werden in der Regel auf Treppengeländern oder an Wänden zur Sicherung und Haltgebung angebracht. Die Handlauf-Höhe ist gesetzlich geregelt und muss zwischen 80 und 115 cm betragen.

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Wie ist der Handlauf in Wohngebäuden angebracht?

In Wohngebäuden ist der Handlauf üblicherweise auf der rechten Seite der Treppe angebracht, da die meisten Menschen Rechtshänder sind. Die DIN 18040 Barrierefreies Bauen stellt in einigen Punkten über die DIN 18065 hinausgehende Anforderungen an Treppen und Handläufe.

Was ist der ideale Durchmesser für einen Handlauf?

Den idealen Durchmesser hat Ihr Handlauf mit 3 cm bis 4,5 cm. Bei einem runden Holzhandlauf liegt der Idealwert bei 4,8 cm. So liegt er am besten in der Hand. In öffentlichen Gebäuden sollten nur ovale oder runde Handläufe errichtet werden, die ohne Unterbrechung die gesamte Treppe entlang verlaufen müssen.

Wie ist die Handlauf-Höhe geregelt?

Die Handlauf-Höhe ist gesetzlich geregelt und muss zwischen 80 und 115 cm betragen. Weitere Richtlinien sind in der DIN 18065 und der DIN 18040 festgelegt. Tischler-Schreiner.org ist das Branchenverzeichnis für Fachbetriebe, die sich auf die Verarbeitung von Holz spezialisiert haben.