Wann brauche ich eine Arbeitnehmerüberlassung?

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber eigene Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Warum macht man Arbeitnehmerüberlassung?

Durch die Arbeitnehmerüberlassung haben Arbeitnehmer die Chance, mehrere Unternehmen und Fachbereiche kennenzulernen. So können sie nicht nur ihre Berufserfahrung ausweiten, sondern haben auch die Chance, verschiedene Branchen und Aufgaben auszuprobieren.

Was bedeutet keine Arbeitnehmerüberlassung?

Eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung wird als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Sie liegt vor, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte erfüllt sind: Der Verleiher besitzt keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Wann liegt eine illegale Arbeitnehmerüberlassung vor?

Straftat bei Entleih. Der Entleih von einem Verleiher mit Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit ist strafbar, wenn mehr als fünf ausländische Arbeitnehmer eingesetzt werden, die die Tätigkeit nicht ausüben dürfen oder die ausländischen Arbeitnehmer zu ungünstigen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden (§ 15a AÜG).

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Was regelt der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sichert Standards Die Besonderheit dieses Vertrages besteht darin, dass der Arbeitgeber des entliehenen Arbeitnehmers ausschließlich das verleihende Zeitarbeitsunternehmen ist. Arbeitgeberrechte und -pflichten liegen also beim Verleiher.

Was ist für die Arbeitserlaubnis erforderlich?

Wichtig: Für die Arbeitserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel erforderlich. Diesen Aufenthaltstitel erteilt die ausstellende Behörde immer gemeinsam mit der Arbeitserlaubnis. Da die Arbeitserlaubnis in Abhängigkeit zum Aufenthaltstitel steht, muss der Nachweis des Wohnsitzes in Form eines Mietvertrages erfolgen.

Welche Aufenthaltstitel gelten für die Arbeitserlaubnis?

Aufenthaltstitel, die eine Arbeitserlaubnis umfassen, beruhen auch innerhalb Europas auf nationalem Recht, selbst wenn ihnen Verordnungen der EU zugrunde liegen. In der Praxis wichtige Aufenthaltstitel, die Drittstaatsangehörigen das Arbeiten in Deutschland ermöglichen, sind die Blaue Karte EU und die ICT-Karte.

Ist die Beförderung von Personen erlaubnispflichtig?

Auch die Beförderung von Personen („Personenbeförderung“) ist erlaubnispflichtig. Im Linienverkehr muss der Regierungspräsident die Genehmigung erteilen. Im Taxi- und Mietwagenverkehr ist die untere Verkehrsbehörde zu konsultieren.

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Welche Länder benötigen keine Arbeitserlaubnis?

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates benötigen keine Arbeitserlaubnis. Dies gilt ebenfalls für Bürger der Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Ergänzt wird diese Ausnahmeregelung durch folgende zum Teil außerhalb Europas liegende Länder.