Wann brauche ich einen Fiskalvertreter?

Eine Fiskalvertretung ist nur möglich, wenn der im Ausland ansässige Unternehmer weder im umsatzsteuerrechtlichen Inland noch in einem der in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete (Freihäfen) seinen Wohnsitz, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung hat.

Was ist eine ausländische Steuernummer?

Ausländer erhalten ihre Steuer-ID (Tax Identification Number bzw. TIN) vom BZSt nach der Meldung beim Einwohnermeldeamt. Als nicht gemeldeter Ausländer mit Einkünften in Deutschland wendest du dich an das zuständige Finanzamt. Das beantragt deine Steuer-ID beim BZSt.

Warum Fiskalverzollung?

Welche Vorteile bietet die Fiskalverzollung? Die Umsatzsteuer-Vorfinanzierung entfällt, das importierende Unternehmen hat dadurch einen Liquiditätsvorteil. Eine umsatzsteuerliche Anmeldung des Unternehmens im Einfuhrland – zusätzlich zu der in Deutschland – muss nicht stattfinden.

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Wie funktioniert fiskalvertretung?

Der Fiskalvertreter erhält für seine Tätigkeit als Fiskalvertreter von seinem Finanzamt eine gesonderte Steuernummer, unter der er die Umsätze sämtlicher der von ihm vertretenen ausländischen Unternehmen tätigen muss. Seine eigenen Umsätze hat er unter der ihm als Unternehmer erteilten Steuernummer ausführen.

Wie wird die Registrierungspflicht für ausländische Unternehmen ausgeweitet?

Ab 01.01.2018 wurde daher die Registrierungspflicht für ausländische Unternehmen erheblich ausgeweitet. Nicht in der Schweiz ansässige Unternehmen sind künftig nur noch dann von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, wenn sie weltweit Umsätze von weniger als CHF 100.000 pro Jahr erzielen.

Ist der Umsatz in der Schweiz befreit?

Nicht in der Schweiz ansässige Unternehmen sind künftig nur noch dann von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, wenn sie weltweit Umsätze von weniger als CHF 100.000 pro Jahr erzielen. Die für die Registrierungspflicht in der Schweiz relevante Umsatzgrenze beinhaltet nun somit auch die deutschen Umsätze.

Wie werden ausländische Erträge in Deutschland besteuert?

Ausländische Zins- und Dividendeneinkünfte sowie Kursgewinne werden grundsätzlich in Deutschland besteuert (Besteuerung im Wohnsitzstaat). Gehören die Wertpapiere und Anteile zu Ihrem inländischen Privatvermögen, werden die ausländischen Erträge im Inland als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) besteuert.

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Ist die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit im Ausland besteuert?

Einkünfte aus freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit im Ausland werden grundsätzlich im Inland besteuert (Besteuerung im Wohnsitzstaat). Wird aber die Tätigkeit im Ausland in einer dort befindlichen festen Einrichtung ausgeübt, steht das Besteuerungsrecht dem Ausland zu (Besteuerung im Tätigkeitsstaat).