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Wann braucht ein Kind einen Vormund?
Sobald eine minderjährige Person nicht unter elterlicher Sorge steht, wird ein Vormund ernannt, bestellt werden. Ohne elterliche Sorge ist ein Kind, wenn beispielsweise beide Eltern verstorben sind, genauso kann ein Sorgerecht fehlen, wenn es den beiden Elternteilen gerichtlich entzogen worden ist.
Wie bestimme ich einen Vormund für mein Kind?
Eltern können dazu einen Notar aufsuchen oder selbst handschriftlich ein Vormundschaftstestament verfassen. Bestimmen die Eltern zu Lebzeiten einen Vormund, ist das Familiengericht daran gebunden und kann nur in absoluten Ausnahmefällen eine andere Person als Vormund einsetzen.
Wie lange hat man ein Vormund?
Sie bleiben Eltern, auch wenn Ihr Kind einen Vormund bekommt. Der offensichtlichste Unterschied ist, dass Vormundschaft endet, wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr erreicht, Eltern bleiben Sie ein Leben lang.
Was ist eine gesetzliche Vormundschaft?
Eine sogenannte gesetzliche Amtsvormundschaft durch das zuständige Jugendamt tritt mit Geburt eines Kindes dann ein, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das Kind eines Vormunds bedarf, weil die Mutter zum Beispiel nicht volljährig ist.
Ist die Vormundschaft für ein Kind ehrenamtlich?
Üblicherweise handelt es sich bei der Vormundschaft für ein Kind um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Ein Gehalt dafür gibt es also nicht. Es sei denn, laut Familiengericht liegt eine Berufsvormundschaft vor.
Welche Vormundschaft übernehmen die Eltern des Kindes?
Wenn die Eltern des Kindes verstorben sind, könnte in ihrem Testament, der letztwilligen Verfügung ein Vormund im Fall ihres Ablebens genannt sein. Diese Person wird dann als Vormund gemäß dem § 1776 BGB die Vormundschaft übernehmen, sollte er nicht Gründe dagegen anführen können.
Wie kann eine Vormundschaft bestellt werden?
Jede Person kann jedoch nur ausgewählt und bestellt werden, wenn das Familiengericht sie auch für geeignet hält, die Vormundschaft zu übernehmen. Eltern, die das Sorgerecht innehaben, haben übrigens das Recht, für den Fall ihres Todes einen Vormund zu benennen oder bestimmte Personen als Vormund auszuschließen.