Wann darf ich aktivieren?

Eine Aktivierungspflicht gilt für folgende Vermögensgegenstände: Alle Vermögenswerte eines Unternehmens, wenn gesetzlich nicht anders geregelt. Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer begrenzt ist (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB)

Wann sind Vermögensgegenstände zu aktivieren?

Die Aktivierungspflicht besagt, dass alle Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten zum Bilanzstichtag auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen sind. Geregelt ist dies in § 246 HGB. In der Handels- und Steuerbilanz hat die Aktivierungspflicht zur Folge, dass sich das Ergebnis erhöht.

Was versteht man unter Aktivierung?

Unter Aktivierung versteht man die Aufnahme eines Vermögensgegenstandes ( HGB -Terminologie) bzw. Vermögenswerts /Assets ( IFRS -Terminologie) in der Aktivseite der Bilanz. Ob eine Aktivierung erfolgen muss, darf oder zu unterbleiben hat, ergibt sich aus handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.

Was ist die Aktivierungspflicht eines Unternehmens?

Aktivierungspflicht. Der Jahresabschluss eines Unternehmens hat sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Auch ein entgeltlich erworbener Firmenwert muss aktiviert werden ( § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB). Ebenso sind noch nicht fertige Anlagen wie Anlagen im Bau zu aktivieren ( § 266 Abs. 2 Ziff.

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Was ist ein Aktivierungswahlrecht?

Aktivierungswahlrecht 1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden ( § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB). 2 Ein Aktivierungswahlrecht besteht für geringwertige Wirtschaftsgüter. 3 Bilanzierungshilfe für aktive latente Steuern ( § 274 Abs.

Wie kann eine Aktivierung in den IFRS erfolgen?

In den IFRS existieren daher keine offenen Aktivierungswahlrechte. Wenn eine Position die abstrakten und konkreten Ansatzkriterien erfüllt, hat eine Aktivierung zu erfolgen, andernfalls unterbleibt sie.