Wann darf nach Schwangerschaft gefragt werden?

Ist die Frage nach einer Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch zulässig? Die Frage nach einer Schwangerschaft ist generell unzulässig. Wenn Sie vom Arbeitgeber danach gefragt werden, dürften Sie die Unwahrheit sagen, d.h. Sie dürfen eine in Wahrheit gegebene Schwangerschaft verheimlichen.

Warum darf der Arbeitgeber nicht nach Schwangerschaft fragen?

Die Frage nach einer Schwangerschaft ist unzulässig, denn sie enthält in der Regel eine unzulässige Benachteiligung aufgrund des Geschlechts und verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 1 AGG). Gleiches gilt für die Frage nach der Familienplanung.

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Warum darf man nicht nach Schwangerschaft fragen?

Gemäß § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs verstößt daher gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 I AGG und ist deshalb unzulässig.

Was darf der Arbeitgeber nach der Erkrankung des Arbeitnehmers Fragen?

Fragerecht. Der Arbeitgeber darf nach dem Grund der Erkrankung (Diagnose) des Arbeitnehmers fragen. Eine solche Frage ist nicht generell verboten. Gerade in kleineren Betrieben besteht oft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Vertrauensverhältnis; man unterhält sich z.B. auch über private Angelegenheiten.

Wie darf der Arbeitgeber den Grund der Erkrankung mitteilen?

Danach besteht nur eine Pflicht gegenüber der Krankenkasse den Grund der Erkrankung mitzuteilen. Deshalb gibt es unterschiedliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber (ohne Diagnose) und für die Krankenkasse (mit Diagnoseschlüssel). Auch die Krankenkasse darf dem Arbeitgeber nicht den Grund der Erkrankung mitteilen.

Was regelt der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber gegenüber der Erkrankung?

Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet gegenüber dem Arbeitgeber den Grund für die Erkrankung bzw. die Diagnose der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. § 5 Abs. 1 Satz 5 des Entgelfortzahlungsgesetz regelt zwar etwas über die Angabe des Grundes der Erkrankung, aber nicht gegenüber dem Arbeitgeber. § 5 Anzeige- und Nachweispflichten

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Kann der Arbeitgeber Angaben zur Erkrankung verlangen?

Angaben zur Art der Erkrankung kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verlangen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine schwerwiegende ansteckende Krankheit handelt, die die Einleitung von Schutzmaßnahmen zugunsten anderer Personen erfordert.

Welche Fragen müssen in einem Vorstellungsgespräch beantwortet werden?

Fragen nach Vorstrafen sind nur zulässig und müssen nur dann wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn ein Zusammenhang mit dem konkreten Job steht. Wer sich als Kassierer/in bewirbt, müsste also z.B. eine Vorstrafe wegen Diebstahls, Unterschlagung oder Betruges angeben, nicht aber wegen Trunkenheit am Steuer.

Warum darf Arbeitgeber nicht nach Schwangerschaft Fragen?

1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs verstößt daher gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 I AGG und ist deshalb unzulässig.

Warum darf der Arbeitgeber nicht nach Schwangerschaft Fragen?

Was darf der Arbeitgeber über den beruflichen Werdegang verlangen?

Über den beruflichen Werdegang und Qualifikationen darf der Arbeitgeber Auskunft verlangen. Ebenso über Vorbeschäftigungszeiten beim gleichen Unternehmen, um die Möglichkeit einer Befristung beurteilen zu können. Eine Offenbarungspflicht bezüglich einer bestehenden Alkoholabhängigkeit besteht grundsätzlich nicht.

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Welche Interessen hat der Arbeitnehmer vor Abschluss des Arbeitsvertrages?

Vor Abschluss des Arbeitsvertrages hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, sich möglichst umfassend über die Person des Stellenbewerbers zu erkundigen. Andererseits ist der Arbeitnehmer daran interessiert, seine persönlichen Belange nicht gegenüber einer fremden Person zu offenbaren.

Ist der Beruf und der Arbeitgeber des Ehegatten zulässig?

Der Beruf und der Arbeitgeber des Ehegatten können bei Bewerbern wichtig sein, die Zugang zu wichtigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen haben. In diesen Fällen ist diese Frage berechtigt und zulässig. Die Frage nach früheren Funktionen in Betriebsverfassungs- oder gleichgestellten Organen beim letzten Arbeitgeber ist unzulässig.